Sehr geehrte Experten/Expertin.
Nach dem ich mein Haus (Eigennutzung) verkaufen musste, durch Trennung mit meiner Freundin, musste ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Habe
dann eine Eigentumswohnung gekauft zur Vermietung. Kann ich nun die Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer absetzten. Danke vorab für die Rückantwort.
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Hallo Gast,
vielleicht werden Sie hier fündig?
http://www.finanztip.de/vorfae…haedigung-werbungskosten/
Viele Grüße
Franziska
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Hallo Gast,
wenn ich den Text und die entsprechenden Passagen lese, komme ich auf die Antwort das Du diese Kosten nicht steuerlich geltend machen kannst.
Da die Vorfälligkeitsentschädigung aus Deinem bisher eigengenutzten Vermögensanteil entstanden ist,
siehe 3. Abschnitt im geposteten Artikel von Franziska.