Hallo zusammen -
im Moment ist das Thema "fehlerhafte Widerrufsbelehrung" ja in aller Munde, bei mir greift das leider nicht. Aber beim googeln zu diesem Thema habe ich etwas anderes gefunden.
§ 502 BGB Vorfälligkeitsentschädigung
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(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
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2. im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
Und dazu kann ich in meinem Vertrag nun gar nichts finden. Auch erhebt meine Bank alleine für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eine Gebühr in Höhe von EUR 200.-.
Deswegen meine Frage: hat jemand mit diesem Thema schon Erfahrung?
Bei den aktuellen Zinsen wäre es ja schon interessant zu wechseln.
Vielen Dank an alle Mitglieder!
Christine