Gebühren für ungedeckte Lastschriften

  • Hallo,


    Fall:
    Wegen fehlender Kontodeckung konnte eine Lastschrift nicht getätigt werden.
    Ein paar Tage später konnte ich die Buchung ausführen.
    Nun stellt mir die Bank 10 Euro Gebühren in Rechnung.
    Das BGH-Urteil bezieht sich auf 6 Euro Gebühren.


    Fragen:
    Kann ich mich auf das Urteil berufen?
    Habe ich die Möglichkeit mir die 10 Euro zurückzuholen?


    Vielen Dank vorab und schöne Grüße

  • Carodc


    Nein, Sie haben das Urteil (es sind eigentlich viele Urteile) nicht verstanden. Das Unternehmen darf Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Eine volle Rückforderung der Pauschale scheidet daher aus.
    Trotzdem können Sie ja daraufhin wirken, das man Ihnen eine niedrigere Gebühr in Rechnung stellt. So ist auch in dem vorliegenden Urtei entschieden worden.


    Widersrpechen Sie also der Pauschale und fordern Sie eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten. Setzen Sie eine Frist, z.B. 10 Tage.


    Gruß,
    Ta_loco

  • Guten Tag,


    ein wichtiger Punkt ist auch: Die Bank darf mit der Rücklastschrift keinen Cent "Gewinn" erzielen. Sie darf sich tatsächlich nur die entstandenen Kosten ersetzen lassen. Hier können anteilige Personal- und Softwarekosten in Betracht kommen. Ebenso eine eventuelle Benachrichtigung (per Post) über die nicht eingelöste Lastschrift. Die ermittelten Beträge liegen oft im Bereich von 6 Euro, manchmal auch darunter. Entscheidend ist, dass es keine von den Banken willkürlich festzusetzende Pauschale ist, sondern dass die Kosten individuell nachgewiesen werden müssen. Ihre Bank müsste sich also mindestens die Mühe machen, im Detail darzulegen, wie die 10 Euro zustande kommen.


    Viele Grüße
    Jörg Kassel