Insolvenz, Unterhalt an Volljährigen Azubi mit eigenem Hausstand

  • Guten Abend,
    meine Situation verhält sich folgendermaßen:
    Ich selbst befinde mich in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz. Ich möchte zu meinem Freund ziehen. Mein Vermieter ist damit einverstanden, dass mein volljähriger Sohn, der sich bis 2017 noch in der Ausbildung befindet, mit einem Freund die Wohnung weiterhin bewohnt. Ich soll allerdings als Hauptmieter im Mietvertrag bleiben, da beide Jungs noch in der Ausbildung sind. Mein Sohn verdient 655 Euro und erhält 207 Euro Halbweisenrente. In wie weit bin ich noch unterhaltsverpflichtet? Wird mir der Sohn dann noch als Unterhaltspflichtig angerechnet?
    Lebt er dann noch in meinem Haushalt, wenn ich bei meinem Freund wohne? Weil ich noch die Hauptmieterin der Wohnung bleibe?
    Wenn ich mich in dem Ort , in dem mein Freund wohnt anmelde, muss ich dann Zweitwohnsitzsteuer zahlen ? Ändert sich meine Steuerklasse von 2 auf 1 wegen dem Umzug? Auch wenn ich hier gemeldet bleibe bzw Hauptmieterin bin ?
    Ich steh grad völlig auf dem Schlauch ...
    Vielen Dank für eine Antwort schon mla im Voraus!

  • Warum der Vermieter sie weiterhin als Hauptmieter der Wohnung haben will, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
    Nach meinem einfachen Menschenverstand sollten sie sich ummelden und ihr Sohn bleibt weiterhin an alter Stelle gemeldet. Würde er den Mietvertrag übernehmen hätte er möglicherweise Anspruch auf Wohngeld bzw. BAFÖG. Aber hätte, hätte Fahrradkette, sprechen sie vor Ort im Bürgerbüro vor, dort müsste man ihnen präzise sagen können, wie es sich verhält. Möglicherweise müssen sie ja auch eine Genehmigung des Insolvenzverwalters haben. Erkundigen Sie sich bei beiden Stellen. Die Angelegenheit ist zu vielseitig um hier präzise beantwortet zu werden. Jeder unüberlegte Schritt gefährdet den erfolgreichen Abschluss der Insolvenz.

  • Einen Mietvertrag "übernehmen" gibt es nicht. Entweder ein Mietverhältnis besteht oder es besteht nicht (mehr). Ihr Vermieter darf gerne eine neuen Vertrag für die beiden neuen Mieter aufsetzen. So teuer ist Papier nun auch wieder nicht. Lassen Sie sich nicht auf Murks ein! Der Mieter hat im Mietvertrag zu stehen und dafür auch gerade zu stehen.


    @Trine1965, Sie sind und bleiben Ihrem Sohn unterhaltsverpflichtet. Das muss aber keine Geldleistung sein, Unterkunft und Essen können der Geldleistung gleichgestellt sein. Was meinen Sie konkret mit "angerechnet" Wo angerechnet? Wofür angerechnet?


    Eine Zeitwohnsitzsteuer wird dort erhoben, wo die Gemeinde das in Ihrer Satzung so bestimmt. Ob das an Ihrem zukünftigen Ort der Fall ist, sollten Sie dort und nicht hier erfragen. Man kann da auch einfach anrufen.
    Der Hauptwohnsitz ist da, wo Sie täglich sind. Daher kann es durchaus sein, das der jetzige Wohnsitz Zweitwohnsitzsteuerpflichtig wird!


    Zu Ihrer Steuerklasse: Sie behalten nur dann die StKl. 2, wenn der Sohn in Ihrem Haushalt lebt. Ihre Vermutung ist also richtig. Ob Sie noch weltweit anderswo Mietverpflichtungen haben, spielt keine Rolle.


    Sie brauchen Ihren Insolvenzberater natürlich nicht nach einer Erlaubnis für den Umzug zu fragen! Alles was Sie müssen, ist dem IV die neue Anschrift mitzuteilen. Außerdem haben Sie anzugeben, was sich an Ihren finanziellen Verhältnissen ändert, das heisst wenn unerwartet Geld reinkäme, falls sich so etwas ergeben sollte. Ansonsten lassen Sie den Mann (oder die Frau) in Ruhe. Wenn die etwas wollen, wird man auf Sie zukommen.


    Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, das ein Untermietverhältnis problematisch wird, wenn die beiden jungen Leute Ihren Verpflichtungen (Miete zahlen) nicht nachkommen. Wollen Sie sich dann darum kümmern? Von welchem Geld machen Sie das? Möchten Sie nach Ihrem Wegzug "ewig" dem Vermieter verpfichtet bleiben? Denn genau darum will der Vermieter, dass Sie untervermieten. Er hat dann drei Sicherheiten, davon zwei Gute und eine schlechte. Tun Sie ihm de Gefallen? Warum will er zwei Lehrlinge mit zweimal mehr als Sie alleine an Mitteln zur Verfügung haben nicht als Nachmieter für eine zahlungsunfähige Ex-Mieterin? Was soll das? Wenns hart-auf-hart kommt, hat er doch bei Ihnen eher schlechte Karten sein Geld zu bekommen, als bei den beiden. Denn mit zwei Hauptmietern ist seine Rechtsposition doch viel besser. Welcher wirtschaftlich interessierte Vermieter kann sich dem verschließen?


    Überdenken (und verwerfen) Sie das.