Vorfaelligkeitsentschaedigung bei Kredit mit Bausparvertrag

  • Ich habe 2013 einen tilgungsfreien Kredit fuer eine Wohnung bekommen mit 10 Jahren Zinsbindung, der aber nach 8 Jahren mit einem Bausparvertrag abgeloest werden soll (die Raten sind so angelegt, dass der Bausparvertrag dann reif ist). Nun will ich die Wohnung verkaufen (nach 3 Jahren), und die Bank hat zugestimmt. Ich soll aber Vorfaelligkeitsentschaedigung bis 2023 bezahlen (also noch 7 Jahre, bis ende Zinsbindung, obwohl der Bausparvertrag schon in 5 Jahren reif ist), mit dem Argument, dass das ja nur fiktiv ist. Wieso sollen die Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mehr 'fiktiv' sein, als Sondertilgungen bei einem Ratenkredit, die ja bei der Vorfaelligkeitsentschaedigungsberechnung beruecksichtigt werden? Koennte man nicht argumentieren, dass Vorfaelligkeitsentschaedigung nur bis zum fruehest moeglichen Termin bezahlt werden muesste, bei dem der Bausparvertrag reif ist, und den Kredit abloesen kann?

  • Man könnte so argumentieren...


    Fraglich ist, ob Sie bei der Bank damit durchdringen.
    Prüfen Sie Ihren Darlehensvertrag im Hinblick darauf, welche Sondertilgungen zulässig sind und was dort in Bezug auf den Bausparvertrag (BSV) vereinbart ist. Schlechtestenfalls hätten Sie sogar bei Zuteilungsreife des BSV eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.


    Doch selbst wenn dort vereinbart ist, dass Sie berechtigt sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung das Bankdarlehen durch das Bauspardarlehen zu ersetzen, löst das Ihr Problem nicht wirklich. Denn die Bank hat recht: Der Zuteilungszeitpunkt eines BSV ist stets eine Fiktion. Niemand kann Ihnen den Zeitpunkt garantieren, weil der immer vom Mittelaufkommen der Bausparkasse abhängt.


    Ich sehe daher für Sie nicht allzu große Chancen, um die Vorfälligkeitsentschädigung herumzukommen. Objektiv muss man sagen, dass es nicht das Risiko der Bank ist, wenn Sie Ihre Pläne ändern und nun bereits nach drei Jahren eine Wohnung verkaufen wollen, deren Finanzierung Sie über mehr als 10 Jahre geplant haben. Das ist wirklich Ihre eigene Entscheidung - und mit den Konsequenzen müssen Sie leben.


    Ganz allgemein kann man aus Ihrem Fall die Lehre ziehen, dass eine Finanzierung mit Bausparen häufig sehr viel teurer wird, als es die Anbieter in der Werbung ihren Kunden weismachen wollen. Gerade der Mangel an Flexibilität ist einer der extremen Minuspunkte beim Bausparen. Hätten Sie statt der Bauspar-Raten eine höhere Tilgung des Bankdarlehens vereinbart, hätten Sie zum einen die Abschlusskosten des BSV gespart und wären zum anderen jetzt bereits deutlich weniger verschuldet. Damit wäre die Vorfälligkeitsentschädigung auch entsprechend geringer.


    Meine Meinung wird bestärkt: Bausparen ist eines jener Finanzprodukte, die kein Mensch braucht. (Außer natürlich die Beschäftigten der Bausparkassen und der vermittelnden Banken.)

  • Danke fuer die Antworten:


    - Sondertilgungen fuer den Kredit sind nicht moeglich, aber beliebige extra Einzahlungen auf den BSV, womit die Sparzeit dann kuerzer wird (werden soll).
    - Der Kredit kann jederzeit 'straffrei' abgeloest werden, wenn der BSV reif ist
    - ich erinnere mich damals eine Widerrufsbelehrung auf so einem Formblatt unterschrieben zu haben


    Es handelt sich bei der Vorfaelligkeit nur um eine Teilabloesung: der Kredit war fuer 2 Wohnungen, von denen eine verkauft werden soll. D.h ein Teil des Kredits bleibt bestehen weil ich die andere Wohnung behalten will. (Die Bank will, dass der Kredit teilabgeloest wird, es soll nicht auf den BSV bezahlt werden ...)


    Wenn also das Argument ist, dass die Bausparvertragsreife spekulativ ist, koennte man dann auch sagen: OK, ich zahle jetzt erstmal die Vorfaelligkeitsgebuehr, und wenn dann der BSV z.B 2021 reif ist bekomme ich die 2 Jahre zuviel bezahlte Abloesungsgebuehr zurueck. Oder entsprechend, wenn ich fleissig einzahle, und der Vertrag schon 2019 reif sein sollte, muesste ich nur fuer 2 Jahre bezahlen etc. Muesste doch den Banker ueberzeugen, oder?

  • Das ist schwierig zu beantworten, ohne Ihren Einzelfall ganz im Detail zu kennen.


    Was die Bank "will" (z.B. dass Sie nicht auf den BSV einzahlen), ist sekundär.
    Entscheidend ist, inwieweit Sie die Bank brauchen...


    Sie schulden dem Käufer der Wohnung, die Sie verkaufen wollen, die Verschaffung eines lastenfreien Eigentums.
    Sollte also auf jeder der beiden Wohnungen eine Grundschuld oder Hypothek eingetragen sein, brauchen Sie die Bewilligung der Bank zur Löschung der dinglichen Sicherheit.


    Damit hat die Bank schon eine starke Position.
    Allerdings darf sie diese auch nicht mißbrauchen.


    Wenn Sie z.B. den Ihnen zufließenden Kaufpreis dazu verwenden würden, den Bausparvertrag mit einer Sonderzahlung aufzufüllen, würden Sie sicherlich dessen Zuteilungsreife deutlich beschleunigen.
    Und sowie der BSV zuteilungsreif ist, können sie kostenfrei ablösen.


    Ich vermag aufgrund Ihrer Informationen nicht zu erkennen, mit welchem Argument die Bank dieses Vorgehen verweigern könnte. Denn die Absicherungsposition der Bank verschlechtert sich nicht.
    Anstelle der bisherigen dinglichen Sicherheit der verkauften Wohnung tritt die gesteigerte Werthaltigkeit des BSV.
    (Der BSV müsste natürlich auch abgetreten werden. Aber ich nehme an, dass das sowieso vorliegt.)


    Somit könnten Sie meiner Meinung nach verlangen, dass die Bank zustimmt, dass Sie - zumindest in Höhe der Valuta der noch auf die zum Verkauf stehende Grundschuld - auf den Kaufpreis auf den BSV einzahlen lassen.


    Aber - wie gesagt - das kann im Einzelfall anders liegen.
    Insbesondere kommt es auch auf die vertragliche Gestaltung Ihres Darlehensvertrages an.