Meisterbonus

  • Weiß jemand, ob Fortbildungskosten (als Werbungskosten) um den erhaltenen Meisterbonus gekürzt werden müssen?
    Gibt es dazu etwas? Er ist ja eigentlich keine Kostenerstattung und auch kein Zuschuss, sondern man erhält ihn, wenn
    man die Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.


    Ich habe lange gesucht, aber nichts gefunden.

  • Die Fortbildungkosten müssen Sie nach meiner Rechtsauffassung nicht kürzen.


    Es könnte jedoch sein, dass der "Meisterbonus" steuerpflichtig ist.
    Fragen Sie bei der auszahlenden Stelle nach, ob es sich bei dem "Meisterbonus" um eine Beihilfe im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG handelt. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist der "Meisterbonus" steuerfrei.


    Anderenfalls wäre diese Zahlung zu versteuern. Im Zweifelsfall als "sonstige Einkünfte".

  • Im Schmidt Kommentar steht wörtlich: "Meisterbonus ist idR nicht stbar (s „Ausbildungsförderung“, § 3 Nr 11)."


    Warum da idR steht weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, aber ich würde daher mal fest davon ausgehen, dass es so ist.