Weiß jemand, ob Fortbildungskosten (als Werbungskosten) um den erhaltenen Meisterbonus gekürzt werden müssen?
Gibt es dazu etwas? Er ist ja eigentlich keine Kostenerstattung und auch kein Zuschuss, sondern man erhält ihn, wenn
man die Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ich habe lange gesucht, aber nichts gefunden.