Erfahrungen mit Baum, Reiter & Collegen (Anwälte)

  • meine Erfahrungen sind etwas enttäuschend, aber ich bin ja auch nur Kassenpatient (also nicht rechtsschutzversichert):

    • habe mich im Sept. 2017 angemeldet, betroffen ist unser Seat
    • im Januar 2018 (am 15.) wurde ein Anspruchsschreiben an die Volkswagen AG geschickt
    • Ende März bekam ich die Antwort von VW (datiert v. 17.1.) weitergeleitet. In dem Antwortschreiben hat VW darauf hingewiesen, dass Seat eine eigenständige Marke sei und man sich zuständigkeitshalber doch bitte an die Seat GmbH wenden solle (Adresse, Tel.-Nr. etc inkl.). Abschliessend wünscht VW der Anwältin und mir noch alles Gute für die Zukunft.



    bin gespannt, ob und wie es weitergeht ...

  • Bei mir analog für Skoda, die sind leider unfähig! Habe den Vorgang jetzt abgebrochen, da kommt eh
    nichts gescheites bei rum wenn die nicht mal wissen das die Marken "Audi"Seat"Skoda"Volkswagen" eigenständig sind.
    Alles nur reine Zeitverschwendung, X-Mal die Daten überprüfen usw. Kann man nur von abraten. ;(

  • meine Erfahrungen sind etwas enttäuschend, aber ich bin ja auch nur Kassenpatient (also nicht rechtsschutzversichert):

    • habe mich im Sept. 2017 angemeldet, betroffen ist unser Seat
    • im Januar 2018 (am 15.) wurde ein Anspruchsschreiben an die Volkswagen AG geschickt
    • Ende März bekam ich die Antwort von VW (datiert v. 17.1.) weitergeleitet. In dem Antwortschreiben hat VW darauf hingewiesen, dass Seat eine eigenständige Marke sei und man sich zuständigkeitshalber doch bitte an die Seat GmbH wenden solle (Adresse, Tel.-Nr. etc inkl.). Abschliessend wünscht VW der Anwältin und mir noch alles Gute für die Zukunft.



    bin gespannt, ob und wie es weitergeht ...

    Kann ich nur bestätigen. Betroffen ist mein Skoda. Habe ein Schreiben mit gleichem Wortlaut erhalten.
    Leider geht daraus überhaupt nicht hervor, ob bzw. wie es weitergeht. Hier handelt es sich wirklich um eine Kanzlei, die Finanztip empfehlen kann? :/

  • nachdem ich bisher äußerst wenig von baum reiter & collegen gehört habe (neben der Korrespondenz oben, nur eine weitere Mail; dazu später), bekomme ich nun seit dem 18.12. jeden zweiten Tag eine Aufforderung "zur Abtretung [meines] Anspruchs auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten". Also heute die vierte Mail.
    Meine Frage: hat hier jemand auch diese Mails bekommen und, wenn ja, auch verstanden? Also z.B. warum die Abtretung notwendig ist, in welchem Umfang Ansprüche abgetreten werden?
    Und ganz wichtig, habe ich jetzt trotzdem ein Kostenrisiko? In dem Sinne scheint mir die letzte Mail (s.u.) zu verstehen sein.


    Das einzige was ich von "BRC" zwischendurch (Ende Sept.) gehört habe, war die (als Bestätigung meiner Daten getarnte) Anfrage, wie ich meine Ansprüche weiter verfolgen möchte. Da hatte ich die Wahl, ob ich

    • ein individuelles Klage-Verfahren (auf eigenes Risiko) oder
    • für die Musterfeststellungsklage registriert werden möchte.

    Ich habe mich damals für letzteres entschieden. Bis heute habe ich aber keine Bestätigung dafür erhalten, dass die Anmeldung erfolgt ist. Die erste Mail, die ich nun bekommen habe, legt nahe, dass noch nichts passiert ist. Denn einleitend heisst es dort zunächst:


    "Sie haben uns zuletzt damit beauftragt, Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gegenüber der Volkswagen AG zur Musterfeststellungsklage verjährungshemmend anzumelden. Entsprechend werden wir für Sie tätig werden und informieren Sie selbstverständlich über die rechtzeitig erfolgte Anmeldung Ihres Schadenersatzanspruchs zur Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG."


    Das klingt ganz so, als wäre die Anmeldung nicht erfolgt. Weiter heisst es dann:


    "Worum geht es nun? Außergerichtlicher Kostenerstattungsanspruch der Rechtsanwaltskosten
    Mit Ihrer Anmeldung zur Musterfeststellungsklage und unserem außergerichtlichen Anspruchsschreiben an die Volkswagen AG sind anwaltliche Gebühren angefallen.
    Der Prozessfinanzierer, die Deutsche Gesellschaft für Prozessfinanzierung mbH (DGP), stellt Sie von diesen anwaltlichen Kosten frei; im Gegenzug zahlen Sie lediglich im Erfolgsfall 29% (inkl. Steuern und Gebühren) Ihres wirtschaftlichen Erfolgs (maximal 2.900,00 EUR) an die DGP.
    Die Volkswagen AG hat mit ihrem rechtswidrigen Verhalten die anwaltlichen Kosten provoziert. Daher muss die Volkswagen AG insbesondere die Anwaltskosten für unsere außergerichtliche Tätigkeit übernehmen.
    Wir werden diesen Erstattungsanspruch im eigenen Namen und auf eigenes Kostenrisiko der Kanzlei Baum Reiter & Collegen von der Volkswagen AG verlangen. Dafür werden wir gegenüber der Volkswagen AG im eigenen Namen ein separates Klageverfahren führen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns Ihren Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten abzutreten. Für Sie entstehen durch die Abtretung keine Nachteile. Die Abtretung bietet jedoch die Möglichkeit, dass wir unsere Honorarforderung gegenüber der Volkswagen AG direkt und in eigenem Namen geltend machen können und uns nicht zunächst an die DGP zu wenden brauchen.
    ++ Hinweis: Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin Inhaber Ihrer Hauptforderung gegenüber der Volkswagen AG (Rückabwicklung des Kaufvertrags oder einer Schadenersatzzahlung). Dieser Anspruch ist ausdrücklich nicht von der Abtretung umfasst. ++"


    In den Folgemails schreibt BRC nun:


    "Wir bitten Sie hiermit nochmals unter Verwendung des nachfolgenden Links die Abtretung zu erklären, um die Kostenzusage der DGP aufrecht zu erhalten und uns so die Möglichkeit der Liquidation unseres Honoraranspruchs zu ermöglichen. Dieses Vorgehen entspricht derselben rechtlichen Situation, wie bei einer Rechtsschutzversicherung auch. Denn damit wird dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz aus § 86 Abs. 1 VVG Rechnung getragen."


    Nach dem Link klingt es dann ziemlich bedrohlich:


    "Sollten Sie der Abtretung nicht zustimmen – dies bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen – würden wir unsere Kostennote an Sie stellen, mit der Bitte Ihren Gebührenschaden auf eigenes Risiko gegenüber der Volkswagen AG durchzusetzen. Denn sowohl der DGP als auch der Kanzlei ist ohne die Abtretung jede Möglichkeit genommen, den Gebührenschaden abzuwenden und die Volkswagen AG diesbezüglich in die Verantwortung zu nehmen."


    Sorry, das war jetzt sehr ausführlich (Unterstreichungen sind übrigens von mir). Aber vielleicht versteht jemand auch die Korrespondenz und kann mich aufklären. Dafür jetzt schonmal besten Dank!

  • Die Anwaltskanzlei hat ohne meine Zustimmung einen Vergleich zu meinem Nachteil geschlossen und das Gerichtsverfahren zurückgezogen !!!! VW Anwaltskanzlei ??

  • Falls noch jemand zuhört :) hier die neuste Entwicklung in meinem BRC Mandat: Eine Info über "kostenlose anwaltliche Beratung zum Vergleichsangebot von VW", die ich gestern Nacht per Mail bekommen habe.


    Es gibt in der Mail dann einen Link, zu dem es heisst: wir "zeigen [...] Ihnen auf, welchen Betrag Sie von VW erwarten können und ob sich ein Individualklageverfahren in Ihrem Fall lohnt. Sie können uns dann am Ende unserer Fragen Ihre Entscheidung mitteilen und wir erklären Ihnen, was Ihre nächsten Schritte sind. Ganz einfach und transparent."


    Dann ein Hinweis in rot, dass ich das ich das Portal oder Callcenter von VW kontaktieren könne, aber dringed empfohlen wird die "kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. (Kostenlos deswegen, weil VW die 190 EUR zahlt. Der Hinweis ist aber nicht mehr in rot gehalten.)


    Der Link führt zu einer Website, auf der als erstes gefragt (ja/nein) wird, ob ich mich von der Kanzlei zum MFK-Vergleich beraten lassen möchte. Weiter möchte ich an der Stelle vorerst gar nicht klicken, da mir das alles andere als transparent erscheint. Ich habe keine Information, worüber ich mich beraten lassen soll. Der Beratungsgegenstand, das Vergleichsangebot, wird mir scheinbar vorenthalten.


    Nach Informationen der VBZ (hier) informiert VW ab 19. März per Post. Dann kann die Kanzlei doch eigentlich keine Infos haben, oder?


    Wie sieht es bei euch aus? War jemand so mutig und hat sich schon auf die ein oder andere Weise durch die BRC Webseite geklickt?

  • Hallo.

    Kanzlei BRC oder in Fachkreisen auch BRC/VW genannt, mag vom äußerlichen Renommee

    durch den ehemaligen Innenminister Baum sicherlich ein gutes Ansehen in der Öffentlichkeit haben. Aus eigener Erfahrung im Dieselskandal kann ich nur sagen als kleiner "Mann" sucht euch lieber eine kleine andere Kanzlei die sich wirklich um euch kümmert. Ob BRC im Hintergrund mit VW zusammen arbeitet/gearbeitet hat, ist natürlich nur ein Gerücht.

    Ich zitiere mal aus Google:

    Zitat


    Kanzlei wegen Abgasskandal beauftragt. Schlechte Beratung, jedes mal ein anderer (nicht immer gerade kompetenter) Mitarbeiter am Telefon....auf anraten aus der MFK abgemeldet, größter Fehler hier auf den Anwalt zu hören. Habe nicht mal einen Bruchteil dessen bekommen, anders als versprochen. Und dafür fast 2 Jahre gewartet. Reinfall, medial aufgeblasen, angeblich DIE Kanzlei für Interessenvertretung im Dieselskandal.


    Das unterschreibe ich zu 100%

    Hätte die Kanzlei BRC mich einmal hingewiesen das ich pro gefahrener 1000KM 250€ verliere, hätte ich sofort mein KFZ abgemeldet. Bin aber so noch 40.000KM gefahren.

    Jetzt bekomme ich also für mein KFZ weniger raus als es auf mobile noch Wert hat. Ist das nicht schön? Klar hätte ich nach fast 3 Jahren und 100 Mails und 2 Gerichtsterminen einfach alles hinschmeißen können bei dem Geldbetrag was ich zu erwarten habe, aber das wollte ich nicht. Jetzt habe ich halt den Pyrrhussieg.


    Kanzlei Baum Reiter und Collegen würde ich NULL Sterne geben wenn das möglich wäre.

    Aber das ist nur meine Meinung^^


    MFG