Hallo,
meine beiden Forwarddarlehen datieren aus dem jahr 2011.
Was ist zu beachten?
Besteht kein Fristablauf, da meine Verträge nach Juni 2010 abgeschlossen wurden?
http://www.finanztip.de/baufin…errufsbelehrung-darlehen/
Vielen Dank vorab!
Graf Zahl