Vorfälligkeitsentschädigung

  • in 2006 haben wir einen Kreditvertrag bei der Dresdener Bank abgeschlossen um ein Haus zu bauen. Zinsbindung des Kredites war bis 2016. in 2013 haben wir die Scheidung eingereicht und ich war gezwungen meinen Exmann auszahlen, da ich das Haus behalten wollte. Unsere Bank wollte meinen Mann nur aus dem Vertrag lassen, wenn ich eine Anschlussfinanzierung über den Restbetrag von 105 000€ Nachweise . Den Vertrag über die Restschuld habe ich dann bei einer KSK abgeschlossen im Dez 2013. Fälligkeit wäre dann ab 1.7.2016. also ist der Betrag noch nicht fällig geworden! Diesen Vertrag möchte ich jetzt kündigen - da ich Den Kredit nicht mehr benötige von der KSK! Zinsbindung war 5 Jahre mit der Möglickkeit von 5% Sondertilgung jährlich.Jetzt möchte die Bank von mir Ca 10 000€ Vorfälligkeitsentschädigung für einen Kredit der noch nicht einmal fällig ist. Das Geld kann doch anderweitig verliehen werden! Muss das nicht dagegen gerechnet werden? Danke für die Antwort!

  • @Ramazotti Ich glaube, da liegt ein Missverständnis zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung vor.


    Die Bank verlangt von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung, eben weil der Kredit noch nicht fällig ist. Warum? Weil der Bank entsprechend Zinsen entgehen - und zwar die Zinsen, die für den sie für die Restschuld während der Restlaufzeit gezahlt hätten.


    Und nein, es muss nicht dagegen gerechnet werden, dass die Bank das Geld ja auch anderweitig verleihen kann.
    Es ist ja nicht so, dass die Bank einen fixen Betrag X hat, den sie verleihen kann und dann ist Schluss. So funktioniert unser Banksystem nicht. Das würde uns jetzt in die Tiefen unseres Geldsystems führen, daher spare ich mir das...


    Eventuell können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung versuchen runter zu verhandeln - aber ganz drum herum kommen werden sie vermutlich nicht...

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort :) . Hmmm....dann kann ich das wohl nur versuchen mit dem Runterhandeln.

  • Vielleicht können Sie den Vertrag widerrufen, weil die Widerrufsbelehrung falsch ist. Dann müssten SIe keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
    Des Weiteren werden die Vorfälligkeitsentschädigungen oft falsch berechnet. Z.B. sind auch die Sondertilgungsmöglichkeiten dabei zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht genutzt worden sind.
    Ich empfehle, die Sache von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

  • Wenn's nicht so traurig wäre, denn den Banken steht das Wasser wohl bis zum Hals.....


    Ablauf eines Immo-Darlehen mit Zinsbindung 31.03.2016.
    Vertragsaufhebung auf Wunsch des Kunden und damit Rückzahlung zum 01.03.2016, also ein Monat früher.


    Zinsen für März (keine Tilgung) Euro 480.-


    Von der Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung Euro 525.-


    Klar, das sind nur 45.- Euro, wie sähe das aber bei einem halben Jahr aus?


    Oh Mann...... <X

  • Hallo hetfield,


    bei einem Widerruf geht es in der Regel nicht nur um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, sondern um eine gesamte Rückabwicklung des Vertrages. Da ist in der Regel mehr Ersparnis für den Verbraucher drin.

  • Errm,


    dieser Rechner erfasst meine Problemstellung nicht...


    Es geht auch hier um etwas Grundsätzliches.


    Bei einer VfE möchte sich bekanntlich die Bank vertraglich vereinbarte, aber seitens des Darlehensnehmers nicht gezahlte Zinsen erstatten lassen.


    Das ist auch völlig in Ordnung so!


    Verträge sind nun mal eiunzuhalten, von beiden Seiten.


    Wenn aber die Zinsen 480.- Euro betragen (keine Tilgung, reiner Zins)., wie kann dann eine VfE i.H.v. Euro 525.- verlangt werden?


    D.h. die VfE ist höher als der entgangene Zins!!!!????


    Noch einmal, es geht mir nicht um Euro 45.-, ich befürchte aber, dass VfEs generell falsch/zugunsten der Banken berechnet werden.

  • Hallo,


    zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung habe ich auch eine Frage.
    Bei der Rückzahlung des Kredits für Immobilie, die bereits verkauft wurde, hat die Bank 1.600 € verlangt. Kann ich dafür noch Widerspruch einlegen? Und muss ich dafür den Anwalt aufsuchen? Bis fast Ende des Monats Juni hätte ich ja noch Zeit, oder?



    Danke für die Antwort


    Gruß
    Natalie

    • Offizieller Beitrag

    Hier wäre es wohl hilfreich zu wissen, wann die Ablösung erfolgte und aus welchem Grund.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • War der Betrag von 1.600 denn überhöht? Bei einer Baufinanzierung klingt das nun erstmal nicht nach viel... Aber ohne weitere Daten kann man nicht viel dazu sagen. Weiter oben ist ein Rechner für die Vorfälligkeit verlinkt. Mal nachgerechnet? ;)

  • Vielen Dank für die schnelle Antworten.


    hier sind die Daten:


    Darlehensvertrag im Jahr 2006 abgeschlossen mit 4,48%
    Sondertilgung durch den Verkauf der Immobilie 2014
    Vorfälligkeitsentschädigung 1.676,75 €


    Lohnt sich der Widerspruch?


    Danke und viele Grüße
    Natalie

  • an amoryrabia


    Danke
    ein Rechner für die Vorfälligkeit funktioniert hier nicht, wahrscheinlich weil der Fall in der Vergangenheit liegt

  • ...nun, dann müsstest Du dir die Mühe machen, die Daten so umzurechnen, dass es passt, also den Auszahlungstermin verschieben und entsprechend den Rückzahlungstermin angeben (Anzahl der Monate).


    Ohne die Höhe des Darlehens zu kennen ist auch nicht zu sagen, ob die VfE angemessen war oder nicht.