Rückkehr in die GKV nach langem Auslandsaufenthalt

  • Liebe Forummitglieder,


    Ich bin Jahrgang 77, vor meinem Wegang nach London, war ich zunächst Familienversichert bei der BEK, dann habe ich freiwillig zwei Jahre Wehrdienst geleistet, dann war ich drei Monate arbeitsuchend bevor ich studiert habe. Direkt nach meinem Abschluss bin ich nach London gegangen. Das war in 2004.


    Meine Frau ist aus Irland, Jahrgang 80. Sie hat in Dublin Ihren Bachelor gemacht und ist dann 2002 nach Deutschland gezogen (da waren wir noch nicht verheiratet). Sie hatte zunächst eine verischerungspflichtige Beschäftigung und dann war sie Studentin und studentisch versichert. Dann ist sie zusammen mit mir in 2004 nach London.


    Wir haben 2008 in Irland geheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder die die deutsche und englische Staatsbürgerschaft besitzen. Wir haben London immer gearbeitet und geben unsere Arbeitstellen am 30.06.16 auf um nach Deutschland zu ziehen.


    Nun zu der Fragestellung. Ich nehme zum 1.07.16 eine versicherungsfreie Beschäftigung in Deutschland auf. Ich möchte mich freiwillig gesetzlich versichern. Da das meine erste Beschäftigugn im Inland nach Ausbildung ist dachte ich das geht nach paragraph 9 5. Sozialgestzbuch Absatz 1 nr 3 ohne Probleme. Ich strebe die Familienversicherung für meine Familie an.


    Jetzt zu dem eigentlichen Problem. Meine Frau und ich besitzen eine Immobilie in London zu gleichen Teilen. Diese vermieten wir wenn wir London verlassen. Das bedeutet das meine Frau wahrscheinlich zu viele Einkünfte hat um sich Familien versichern zu können (da alles 50/50). Deshalb müsste sie sich wohl freiwillig in GKV versichern. Geht das? Ich erhalte widersprüchliche Ausagen von verschiedenen Kassen. Das Problem scheint zu sein, dass sie Eu Bürgerin ist, aber in Deutschland nach Ankunft erstmal nicht arbeiten wollte, wegen der Kinder. Die Kasse sagt es gäbe keinen Zugang, obwohl sie doch schon vorher in Deutschland versichert war. Sie müsse arbeiten um sich freiwillig zu versichern und die Stelle muss sie in 2 Monaten nach Ankunft finden und innerhalb von drei Monaten daß der Kasse anzeigen. Es könnte auch sein daß sie unter der Einkommensgrenze liegt, aber das würden wir erst mit Erhalt eines deutschen Steuerbescheides nachweisen können. Wie soll ich am besten vorgehen?


    Vielen Dank!

  • Ein pragmatischer Tipp: Konzentrieren Sie die Einkünfte bei sich als Ehemann und Hauptverdiener.
    Ihre Frau muss "Hausfrau ohne Einkommen" werden. Dann haben Sie Anspruch auf den sozialen Schutz der Familienversicherung.


    Es gehört zu den Kuriositäten des Rechts der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Vorschriften des SGB V nur nach dem Einkommen fragen - nicht nach dem Vermögen.


    Daraus folgt, dass es bei Ihnen keine Rolle spielen wird, dass Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen aus unselbstständiger Beschäftigung noch jede Menge Mieteinkommen in London erzielen. Sie zahlen sowieso den Höchstbeitrag.


    Deshalb müssen Sie allein als Vermieter den Mietvertrag der Londoner Immobilie abschließen. Dann werden Ihnen auch allein die Einkünfte zugerechnet. Auch im Einkommensteuerbescheid nach deutschem Steuerrecht.


    Zivilrechtlich ist so eine Gestaltung zumindest nach deutschem BGB kein Problem. Der Vermieter muss überhaupt nicht Eigentümer der Immobilie sein. Das englische Zivilrecht kenne ich nicht, aber ich denke, dass das ähnlich geregelt sein wird.


    Dass Sie Ihrer Ehefrau im Rahmen des "innerehelichen Finanzausgleichs" die Hälfte des Mieteinkommens abgeben, spielt weder einkommensteuerlich noch sozialversicherungsrechtlich eine Rolle. Das ist dann einfach nur eine Unterhaltszahlung in Form einer Barüberweisung.


    Ihre Frau ist damit aus dem Blickwinkel der deutschen Sozialversicherung eine Hausfrau ohne Einkommen.
    Dass sie ein halbe Immobilie in London besitzt, spielt nach deutschem Sozialrecht erst dann eine Rolle, wenn Sie Leistungen nach Hartz IV beantragen würden. Da wird auch nach Vermögen gefragt.


    Doch so wie sich Ihr Thread für mich liest, sind Sie noch ein wenig weg von Hartz IV.


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