Kaltwasserverbrauch schätzen, darf das sein?

  • Hallo zusammen,
    kann mir jemand einen Hinweis geben, wie der Kaltwasserverbrauch für eine Wohnung geschätzt werden darf?


    Für Heizkosten gibt es nach Gesetz Vorschriften wie zu schätzen ist.
    Beim Kaltwasser gibt es nur die Flächen- oder die Personen-Anzahl-Verteilung.
    Wenn einzelne Uhren vorhanden sind, ist danach abzurechnen.
    Wenn nicht abgelesen werden kann, kann Wasser dann geschätzt werden?
    Ich finde keine Lösung wie es sinnvoll geschätzt werden kann.
    Mittelwert aller Wohungen ist die Lösung der ista.


    Ich würde @Dr. Britta Beate Schön gern fragen, weis aber nicht Ihren @Namen.
    Kann @muc mir helfen?


    Danke für die Unterstützung.

  • Es tut mir leid, aber ohne intensive Recherche in juristischen Datenbanken, kann ich mich dazu nicht äußern.
    Es gibt vermutlich Rechtsprechung zu diesem Problem.


    Allerdings ist das sehr speziell und deshalb mir auch nicht bekannt.


    Auf den ersten Blick macht eine Schätzung nach Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben, Sinn.

  • @jubec Eine wichtige Frage!


    Die Kollegin @Britta ist hier im Forum aktiv. Allerdings kann sie immer nur Themen kommentieren, mit denen sie sich intensiv fachlich auseinandergesetzt hat.


    Übrigens: Intensiv diskutierte Themen werden, bei großem öffentlichen Interesse, auch redaktionell aufgenommen.

  • @jubec
    Hallo jubec,


    Gibt es Wasseruhren in jeder Wohnung, sind die Wasserkostenverbrauchsabhängig zu ermitteln. Dann bleibt kein Raum für eine Schätzung.


    Gibt es keine Wasserzähler in der Wohnung, kann der Vermieter die Kosten entweder nachWohnfläche oder nach Personenzahl umlegen. Es darf hier aber nicht geschätztwerden, sondern die tatsächlich für das ganze Haus nachgewiesenen Kosten müssennach dem Umrechnungsmaßstab verteilt werden.


    Eine Schätzung ist nur dann möglich, wenn der Wasserzähler defekt ist. Dasist aus meiner Sicht der einzige Fall.


    Der Vermieter muss dann offenlegen, auf welchen Grundlagen erdie Schätzung vorgenommen hat. Fehlt die Angabe, würde ich nochmal nachfragen.


    Wie geschätzt werden muss, ist nicht reguliert. Grundlage für die Schätzung kann sein: der Verbrauch von Kaltwasser in vergleichbaren Wohnflächen und Zeiträumen, es kann aber auch der Verbrauch des Vorjahres des Mieter oder Vormieters herangezogen werden. Die Schätzung ist immer schwierig, da gerade der Kaltwasserverbrauch sehr vom Verbrauchsverhalten abhängt. Mittelwert aller Wohnungen dürfte aus meiner Sicht auch ok sein, wenn das offengelegt wird, aber der Mieter kann in so einem Fall meines Erachtens kürzen:



    Das LG Hamburg hat 2002 bei der defekten Kaltwasseruhr das15-prozentige Kürzungsrecht aus der Heizkostenverordnung analog angewandt, auch eine Kürzung von 25% wird für zulässig gehalten. Grund: DerWasserverbrauch in Wohnungen, die mit Einzelwasserzählern ausgestattet sind, sinktum durchschnittlich 26 Prozent. Das jeweilige Verbrauchsverhalten wirkt sich unmittelbaraus. Ein pauschaler Abzug von 15 Prozent könne daher im Einzelfall deutlich zuniedrig ausfallen, so die Hamburger Richter (LG Hamburg vom 10.6.02 – 311 S19/01 -; LG Hamburg vom 4.7.02 – 307 S 38/02 -).


    Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter. :)


    Beste Grüße


    Britta

  • Danke, an alle.
    Alles hat geholfen, weil meinen ersten Beitrag keiner gesehen hat, war ich schon traurig :(
    Jetzt ist alles gut...
    @muc habe ich gefragt weil der so viel gute Antworten gibt...
    besonders geholfen haben die ausführlichen und fachlichen Kommentare von Britta.
    Über Ihren Beitrag zu Nebenkosten, bin ich hier gelandet.


    Redaktionell aufarbeiten wie @Fanziska schreibt, wäre evtl. sinnvoll, weil zu vermuten ist, das es evtl. Methode hat.
    Es sei denn, ich habe einen einmaligen Verwalter (seit 40 Jahren im Geschäft) und einen einmaligen Ableser (der Europaweit arbeitet).


    Da wäre es eine Frage, an geneigte Leser, ob sie schon mal nach den Kaltwasser-Ableskosten der "Ableser" gefragt haben?
    Bei mir kam 2014 bei der genaueren Aufschlüsselung der Einzelposten raus, das von den 18 Parteien nur 16 abgelesen wurden... weil zwei keine Uhr hatten. Es ist aber über einige Jahre nie zu Thema gemacht worden.
    Einige WE wurden geschätzt, weil der Ableser keinen Zutritt hatte. Jeder hatte aber unterschiedliche Schätzwerte, bei 18 "Studenten-Einraum-Wohungen".
    Die nicht geeichten Uhren wurden nicht als geschätzt deklariert.
    Zwei WE hatten eigene Uhren, obwohl der Ableser seit Jahren alle Geräte vermieten soll.


    Das Haus wurde vom Verwalter aber nach "Verbrauch" abgerechnet. Wobei faktisch nur ein anderer "Verteilschlüssel" als Personen oder Fläche erzeugt wurde. Denn wer Gesamtkosten eines Jahren (inkl. Nachzahlungen 2103) durch die Summe der Einzeluhren teilt und dann über den Verbrauch der einzelnen WasserUhren verteilt, macht es nicht nach wirklich Verbrauch, sondern nach einem Verteilschlüssel mit anderen Basiszahlen.


    Die aktuellen Ableselisten Kaltwasser 2015 die vom Verwalter und vom Ableser weitergegeben wurden sind unterschiedlich, es sind keine "Ableseliste" sondern eine "bearbeitete Kaltwasser-Liste".
    Auf Nachfrage wurde jetzt vom Ableser erklärt, das Kaltwasser schätzen, nach Durchschnitt des Hauses üblich wäre.



    Allgemein kann ich als Leihe für das Kaltwasser/Abwasser schon empfehlen:
    - Die Ablesekosten aufschlüsseln zu lassen (die Anzahlen Zähler, Ablesungen, Mietkosten vergleichen)
    - Die Ablesewerte aller WE zu verlangen (zu prüfen ob die Ausreisser erklärbar sind)
    - Zu verlangen, darzustellen, wer geschätzt wurde (siehe oben, bei @Britta, für die Abzüge) das tun nicht alle freiwillig
    - Nachzufragen welche Uhren nicht mehr geeicht sind, die müssen geschätzt werden ... siehe oben ... das vergisst der Ableser weiterzusagen
    - Die Wasserkosten (Kaltwasser und Abwasser) auf einen Wert der Kosten je m3 zu prüfen, 2014 waren es bei uns ca 3,30€/m3 nur Kaltwasser (Wassserwerk Kaltwasser will nur 1,70€/m3 im Jahresmittel)
    Da habe ich so viele Erklärung im Netz gefunden...
    Ablesefehler zwischen Haupt und Einzeluhren, Heizungswasser, Putzwasser, Gärtner das alles wird zum "Allgemeinwasser" zusammengefasst, was aber 15% nicht überschreiten darf.
    15% wovon, wenn einige WE keine Uhr haben, einige geschätzt werden?


    - Die gesamte Ableseliste zeigte auch, dass die Heizkörper in vergleichbaren WE unterschiedlich in der Grösse/Kennzahl gemessen wurden. Vergleichbare Grundschnitte und WE-Grössen haben oft auch gleiche Heizkörper, somit auch gleiche Kennzahlen.


    Ich habe nur den Trost, anderen geht es genauso :)


    Noch meine Fragen an @Britta (siehe auch meine erste Anfrage):
    Wenn eine WE geschätzt wird, dürfen dann alle andern auch die 25% abziehen?
    1. in meinem Fall wo "ein anderer" Verteilschlüssel erzeugt wird, betrifft es direkt jede WE


    2. wenn z.B in einem "idealem Haus" nur eine WE geschätzt, würde (Uhr defekt), verändert sich trozdem der Anteil der Gesamtkosten für alle WE. Das wird ja über die Wassserkosten je m3 erreicht (z.B. 3,30€/m3), die der Verwalter dann anpasst um alle Kosten zu verteilen. Wenn alle Kosten verteilt sind und bezahlt werden, ist es dem Ableser/Verwalter/Vermieter egal wer was bezahlt. Dort sind es durchlaufende Posten, nur beim einzelnem Mieter bleibt die Verteilung ein wenig ungerecht. Die Frage: wie genau sollten Abrechnungen sein?


    3. Kann man eine "Empfehlung" so formulieren: Wer bei seiner Wasser-Abrechnung nach Verbrauch, mehr als 15% über Lieferpreis des Wasser/Abwasserwerkes, als "Hauspreis des Verwalters" berechnet bekommt, sollte es genau prüfen?


    Ich hoffe ich mache nicht zuviel Arbeit...