Fereinbetreuung Schulpflichtiges Kind

  • Hallo zusammen,


    unter welchen Voraussetzung kann ich die Ferienbetreung absetzen, wenn ein schulpflichtiges Kind in den Ferien fremd betreut wird?
    Wir haben das erste Mal das Problem: wir hatten mal ein Programm der Schule gebucht, mal einen Ferienlager, mal ein Programm von einem Verein. Alles wurde immer per Überweisung bezahlt. Beim Programm vom Verein kann ich belegen, dass die Betreuungsperson eine Pädagogische Ausbildung hatte. Bei den anderen müsste ich diese Information nachholen: ist es aber nötig?


    Viele Grüße und besten Dank,


    Laura

  • eigentlich als Kinderbetreuung... Mein Mann und ich sind beide Erwerbstätig.
    Mein Arbeitgeber hat neulich uns ein Angebot für Pfingsten geschickt und die meinten, die Kosten dürfte man absetzen. Das hat mich auf die Idee gebracht, die Ferienbetreuung vom letzten Jahr in die Steuererklärung einzugeben.


    Gruß,


    Laura

  • Sorry, aber ich verstehe die Kategorie noch nicht. Ich mach's konkreter: UNter welcher Oberkategorie willst du das absetzen?


    Beispiel: Es gibt Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. pp.

  • Hallo,
    Ferienbetreuung ist leider ein Graubereich, der bisher nicht entschieden wurde ( @KaiRe sind übrigens Sonderausgaben)


    Im Gesetzeswortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG steht ja:


    "Dies gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen."


    Jetzt gibt es Stimmen, die Ferienbetreuung als Freizeitbetätigungen sehen (wie etwa Vereine). Es gibt aber auch Stimmen, die sagen das wäre ja eher ein Ersatz für Tagesmutter etc.


    Ich persönlich würde es einfach erklären. Die Finanzämter sind bei Kinderbetreuungskosten sehr kulant. Sie haben ja nichts zu verlieren. Mehr als dass der Sachbearbeiter es streicht, kann nicht passieren. Und es sind ja keine Kosten, die Sie nur getragen haben weil Sie dachten, dass sie steuerlich abzugsfähig sind.


    Gegenstand eines Urteils oder eines BMF Schreibens war die Ferienbetreuung bisher nicht.


    Unabhängig davon gibt es Kinderbetreuungskosten nur bis zum 14. Lebensjahr.