Hallo zusammen,
unter welchen Voraussetzung kann ich die Ferienbetreung absetzen, wenn ein schulpflichtiges Kind in den Ferien fremd betreut wird?
Wir haben das erste Mal das Problem: wir hatten mal ein Programm der Schule gebucht, mal einen Ferienlager, mal ein Programm von einem Verein. Alles wurde immer per Überweisung bezahlt. Beim Programm vom Verein kann ich belegen, dass die Betreuungsperson eine Pädagogische Ausbildung hatte. Bei den anderen müsste ich diese Information nachholen: ist es aber nötig?
Viele Grüße und besten Dank,
Laura