Hallo, ich habe folgende Frage:
Ich bin seit Mai letzten Jahres durchgehend arbeitsunfähig. Krankengeldbezug ab 16.06., Beschäftigungsende zum 30.06.2015.
Wenn ich demnächst (hoffentlich) wieder arbeitsfähig bin, muss ich mich arbeitslos melden.
Aufgrund meiner 18monatigen Beschäftigung habe ich einen Arbeitslosengeldanspruch für die Dauer von 8 Monaten erworben, soviel ist klar.
Da es sich bei Krankengeldbezug zwar ebenfalls um ein Versicherungspflichtverhältnis, aber nicht um ein Beschäftigungsverhältnis handelt, würde ich gern wissen, inwieweit diese Zeit zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer führt.