Besuch vom Gerichtsvollzieher

  • Ich erwarte in Kürze den Gerichtsvollzieher.. Mit meiner Frau lebe ich seit 20 Jahren in Gütertrennung.
    Meine Frau hat sep. Bankkonten. Wohnhaus gehört ihr. Was ist mit der Einrichtung, die jahrelang angeschafft wurde?
    Gibt es hier ein Pfandrecht ?


    Hat hier wer eine passende Antwort ? Danke.

  • Lesen Sie § 811 ZPO. Dort sind alle "Unpfändbaren Sachen" aufgeführt.
    Einrichtungsgegenstände, deren Sie zu einer "bescheidenen Lebensführung bedürfen" sind unpfändbar.


    D.h. es kommt auf Ihre Einrichtung an!
    Stehen dort wertvolle Antiquitäten, Kunstwerke, wertvolle Gemälde, echte Teppiche usw. herum, kann das schon alles gepfändet werden.


    Gem. § 1362 Abs. 1 BGB besteht eine gesetzliche Vermutung dahingehend, dass die in Ihrem Besitz befindlichen Sachen Ihnen auch gehören. Dies berücksichtigt für Zwecke der Zwangsvollstreckung auch § 739 ZPO.


    Sie werden sich deshalb mit der Ausrede "alles gehört meiner Frau. Ich besitze nur die Unterhose, die ich trage..." nicht herausreden können.


    Wenn Ihre Frau nachweisen kann, dass sie Eigentümerin der gepfändeten Gegenstände ist, besteht jedoch zum Schutz der Rechte Ihrer Ehefrau die Möglichkeit der Drittwiderspruchsklage gem. § 771 Abs. 1 ZPO. D.h. sie muss gerichtliche Hilfe bemühen, sonst landet der teure Teppich in der Versteigerung.


    Viel Erfolg!