Auszahlung Lebensversicherung. Überprüfung der Überschussberechnung.

  • Im letzten Jahr ist eine Lebensversicherung, die ich zur Absicherung unseres Hypothekendarlehens für unseren Neubau vor 26 Jahren bei der Stuttgarter Versicherung abgeschlossen hatte frei geworden. Mir wurde die Möglichkeit angeboten, die LV noch weiterzuführen, was ich erst einmal auch wahr genommen habe. Die Auszahlungssumme ist gegenüber den prognostizierten Zahlen in den jährlichen Aufstellungen deutlich geringer. Ich habe ausgerechnet, dass die Weiterführung der LV etwa eine Rendite von 2 % bringt. Die vereinbarte Mindestüberschussbeteiligung liegt bei 3,5 %.


    Meine Fragen:


    1. Wie hängt die Überschussbeteiligung und die tatsächliche Rendite zusammen?
    2. Wie kann ich überprüfen, ob die Abrechnung korrekt ist?
    3. Ist die angebotene Verzinsung bei Verlängerung rechtens?


    Vielen Dank


    Alex

  • Hallo itsmeandnobodyelse,



    zu Ihren Fragen:



    1.) Überschussbeteiligung und Rendite


    Die Überschussbeteiligung und (Vorsteuer-)Rendite hängen unmittelbar zusammen. Aus Sicht des Versicherers werden in dem Moment, in dem Wertzuwächse realisiert werden, diese Wertzuwächse ertragswirksam. Beispielsweise werden Aktien mit Gewinn veräußert, Grundstücke mit Gewinn veräußert oder festverzinsliche Wertpapiere werfen während ihrer Laufzeit Zinserträge ab. Diese realisierten Wertzuwächse sind dann keine Bewertungsreserven, sondern Erträge. Über diese Kapitalerträge freut sich erst einmal der Versicherer. Der Versicherer hat fest einkalkuliert, dass diese Erträge entstehen werden, und entsprechende Garantieverzinsungen versprochen. Dieser Teil der Erträge fließt vollständig den Versicherungsnehmern zu. Manchmal entstehen aber mehr Kapitalerträge als (also über den versprochenen Garantiezins hinaus) kalkuliert. Dann entstehen sogenannten Überschüsse. An den Überschüssen in Form von „zusätzlichen“ Kapitalerträgen muss der Versicherungsnehmer zu 90% beteiligt werden.


    Hier müsste demnach erst einmal der Garantiezins ermittelt werden. Wenn Überschussbeteiligungen ausgewiesen sind, dann wurde mehr als die Garantieverzinsung erwirtschaftet. Die Überschüsse und Überschussbeteiligung können aus den Geschäftsberichten des Versicherers ermittelt werden.



    2.) Kein Zusammenhang zwischen prognostizierten Renditen/Zinsen


    Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet Versicherer Prognoseberechnungen über zukünftige Leistungen an den Versicherungsnehmer zu erstellen und diese offenzulegen. Die Angaben müssen realistisch sein (das ist manchmal ein Problem) und dem Versicherungsnehmer deutlich machen, dass es sich nur um Prognosen und nicht um garantierte Leistungszusagen handelt. Es handelt sich jedoch nicht um tatsächlich versprochene Renditen / Verzinsungen im Sinne des Garantiezinses.



    3.) Prüfung der Abrechnung


    Garantiezins ermitteln. Ausgewiesene und zugeteilte Überschussbeteiligungen anhand der Geschäftsberichte des Versicherers nachrechnen.



    4.) Ist die angebotene Verzinsung bei Verlängerung rechtens?


    Das kommt darauf an. Hier müsste der bestehende Versicherungsvertrag rechtlich geprüft werden. Sollte in dem bestehenden Versicherungsvertrag eine Weiterführung zu bestimmten Konditionen und Bedingungen nicht enthalten sein, so wäre das Angebot des Versicherers mit alternativen Geldanlagen zu vergleichen. Nur in diesem Zusammenhang kann entschieden werden, ob das Angebot eines Versicherers attraktiv ist oder verworfen werden sollte.