Kündigung Mobilfunkvertrag - Unklare AGB

  • Ich habe meinen Mobilfunk-Vertrag, den ich im April 2013 über eine Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen habe am 29.02.2016 zum 01.04.2016 gekündigt. Die Mobilcom debitel teilte mir jetzt mit, dass die Kündigung erst zum 01.04.2017 wirksam sei.
    In den AGB steht zur Kündigung folgendes:


    3. Vertragsdauer
    3.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen
    wird, gilt Folgendes:
    3.1.1 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit
    von 24 Monaten vereinbart wurde, verlängern
    sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn das
    Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf
    der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
    3.1.2 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit
    von bis zu 12 Monaten vereinbart wurde,
    verlängern sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn das
    Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf
    der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
    3.1.3 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit
    von 1 Monat vereinbart wurde, verlängern
    sich um jeweils 1 weiteren Monat, wenn das Vertragsverhältnis
    nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
    gekündigt wird.
    3.2 Die Kündigung hat schriftlich (auch per Fax,
    jedoch nicht per E-Mail) zu erfolgen. Entscheidend für
    die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt
    des Zugangs der Kündigungserklärung bei mobilcomdebitel


    Nach meiner Auffassung bedeutet die Regelung in 3.1.1 dass mein Vertragsverhältnis mit der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, nur 3 Monate vor Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit (hier also 3 Monate vor dem 01.04.2015) gekündigt werden kann, eine weitere Kündigungsfrist gibt es laut AGB nicht.
    Da ich nicht innerhalb der Frist in 3.1.1 gekündigt habe, hat sich der Vertrag um 12 Monate verlängert, sodass für die Kündigung jetzt Punkt 3.1.2 anzuwenden ist, mit der Folge dass meine Kündigungsfrist nur 1 Monat beträgt.


    Stehe ich hier mit meiner Auffassung, dass die AGB hier keinen anderen Schluss zulassen, alleine?