Hilfre bei meiner Steuererklärung

  • Hallo! ich bin bei Finanztip neu und bin unsicher ob hier die richtige Stelle ist um diese Frage zu stellen. Wenn ich falsch bin, würde ich mich für einen Hinweis bedanken!


    Ich fand den Artikel finanztip.de/zweitstudium/ genial und würde gerne als Masterstudent eine Steuererklärung machen. Allerdings habe ich einigen kleinen, kurzen Fragen.


    Wenn ich ein Laptop für mein Studium kaufe, das über €487 kostet, dann wird es über 3 Jahre abgeschrieben. Was passiert wenn mein Studium nur 2 Jahre lang ist? Kann ich es dann nur zu 2/3 abschreiben lassen?


    Da die Pendelkosten mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent abgerechnet werden, bedeutet dass, dass ich keine Beweise für alle Fahrten abgeben muss, sondern die Entfernung von meiner Wohnung zur Hochschule beweisen muss? Oder wie kann ich sonst beweisen, dass ich die Strecke jeden Tag gefahren bin?


    Wenn meine Werbungskosten unter €1000 bleiben, brauche ich dann nur eine "leere" Steuererklärung abzuschicken, also ohne Angabe von Werbungskosten, und die Pauschale (€1000) wird dann als Verlust geltend gemacht für nach meinem Studium?


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe! und entschuldige bitte meine Grammatik, ich bin noch am Deutsch lernen

  • Hallo,


    Da Du mir auch eine PM geschrieben hast, antworte ich mal hier der Einfachheit halber.


    Dann schreibe das Laptop doch einfach auf 2 Jahre ab und schau was das FA macht. Zur Not die "3. Rate" einfach später in der Anlage N ansetzen nach dem Studium. Sollte auch klappen.


    Die Fahrten zur Hochschule muss man nicht beweisen. Es kann aber bei sehr großen Entfernungen, bei denen es nicht plausibel ist, dass die jeden Tag gefahren werden schon vorkommen, dass das FA nachfragt. Übertriebenes Beispiel: Es glaubt Dir kein Finanzbeamter, dass Du jeden Tag von München nach Berlin gefahren bist...


    Nein keine leere Steuererklärung. Das bringt nichts. Die 1.000 € gibt es nur bei Einkünften. Du willst ja, sofern Du nichts verdienen solltest während des Studiums, was über einen 450 € Job hinausgeht, dass Dir das Finanzamt einen Verlustvortragsbescheid erlässt. Daher musst Du im Mantelbogen ganz oben das entsprechende Kreuz setzen und in der Anlage N die Werbungskosten erklären. Am besten auch gleich den Nachweis mitschicken, dass auch ein Erststudium bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.


    Ist bei Masterstudiengang eigentlich logisch, aber sicher ist sicher. ;)