Angabe von Vorschäden

  • Ich möchte eine neue Hausratversicherung abschließen und jetzt wird im Antrag nach Vorschäden in den letzten 5 Jahren gefragt.
    Tatsächlich hatte ich im letzten Jahr einen Schaden, der sich auf ca. 400 Euro belief. Da die Regulierung schwierig war, habe ich den Vertrag zum Jahresende selber gekündigt.


    Nun habe ich gehört, dass Schäden bis 500 Euro nicht angegeben müssen. Stimmt das?
    Ich möchte ungern den Versicherungsschutz durch eine falsche Angabe riskieren.

  • Hallo,
    wenn Sie die im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten,
    können Sie den Vers.Schutz nicht verlieren.
    Mir ist kein Hausrat Versicherer bekannt,der die von Ihnen angegebene 500,-Grenze
    anwendet.Sollte es diese aber doch geben,steht das im Antrag.
    trumpet