Praxistips für Mietwagenentleihe im Ausland unter REALBEDINGUNGEN gesucht - Zustandsfotos, Rechte-Sicherung...

  • Danke an Finanztip für die Hinweise zur Mietwagen-Buchung über Vergleichsportale: das ist sehr gut.


    Jetzt brauche ich noch Hinweise für die Abwicklung, von erfahrenen Kollegen bei realistischen Situationen, wie ich sie in Südeuropa nicht nur einmal schon erlebt habe: :
    Die Ratgeber, Autozustand im Protokoll genau unterschreiben zu lassen hilft mir nicht, wenn KEIN Mitarbeiter verfügbar ist - gelegentlich weder bei Ausgaben (dort nur am Schalter im Terminal, aber nicht im Parkbereich der Autos), noch bei Abgabe. Wie gehen erfahrenere Nutzer damit um, wenn die Schalter-Mitarbeiterin den Schlüssel nur rausgibt, wenn ich den Zustand unterschreibe, noch bevor ich das Auto gesehen habe - und ansonsten den Vertrag zu stornieren droht???
    Wie, wenn bei Rückgabe auch bei eingeplanter Abwicklungszeit einfach KEIN Mitarbeiter zur Abnahme da ist?


    Welche Tricks habt Ihr, um mit eigenen Fotos vorschäden zu protokollieren - wie den Zeitpunkt der Fotos Nachweisbar protokollieren? Selbst das Datum im mail-header beim Senden an die eigene Internet-Adresse dürfte ja nicht gerichtsfest sein.


    Welche Rechtsschutzversicherung (Privat- oder Verkehrs-Rechtsschutz) brauche ich, wenn es Auseinandersetzung mti Mietwagen-Firma gibt (z.B. weil nach Abstellen des Wagens und Einwerfen der Schlüssel ohne Protokoll, weil kein Mitarbeiter verfügbar war, noch ein Schaden durch die Handling-Mitarbeiter verursacht worden ist?) - Welche Dokumentationstricks habt Ihr?


    DANKE!

  • 1. Zur Beweisfrage
    In Detuschland gilt folgende Rechtslage: 'Der Vermieter eines Pkw, der vom Mieter Schadensersatz verlangt, muss beweisen, dass überhaupt ein Schaden vorliegt, und dass dieser bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vorhanden war. Ferner muss er beweisen, dass die Schadensursache aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt. Hierfür muss der Vermieter eine Schadensursache aus seinem Pflichtenkreis ebenso ausschließen wie eine Verursachung durch andere Mieter oder Dritte, für die der Mieter nicht haftet. Lässt sich der Sachverhalt nicht aufklären, haftet der Mieter nicht.
    LG Landshut, Urteil vom 30.03.2011 – 14 S 254/11'. Quelle: https://autokaufrecht.info/201…-schaden-einem-mietwagen/


    Auch ein Handyfoto kann durchaus als Beweis dienen: Näheres siehe hier: http://www.aerztezeitung.de/pr…yfotos-gelten-beweis.html



    Es muß aber sichergestellt sein, daß das durch das Handy erstellte Foto nicht nachträglich manipuliert wurde. Dies kann man entweder durch Verwendung einer Software machen, die vor Manipulationen schützt; sh. hier: https://www.mni.thm.de/startse…t-indiz-oder-beweisstueck oder durch Vernehmung des Autoanmieters. welcher im Prozeß als Partei vernommen werden kann (§ 445 ZPO). Dann haben wir ein sogen. 'zusammengesetztes Beweismittel' aus einem Foto und einer Parteivernehmung, wo die Partei im Rechtsstreit angeben muß, wo, von wem, zu welchem Zeitpunkt unter Verwendung welcher (Handy-)Kamera mit welchen Einstellungen das Foto entstanden ist und daß es nicht nachträglich manipuliert wurde.


    2. Zur Rechtschutzversicherung
    habe ich keine konkreten Tipp. Bei Abschluß eines Vertrages muß man sich zusichern lassen, daß diese zum einen auch Auslandsfälle abdeckt und zum anderen auch Mietstreitigkeiten über Fahrzeuge einbezieht.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Vielen Dank! / App oder Strategie gesucht für nachvollziehbaren "Zeitstempel" gesucht.


    Vielen Dand für die kompetente Auskunft und die mit den links ausgestattete Antwort. - Ist ja sehr beruhigend, dass die Beweislast wohl eher beim Gegner liegt, wenn man über deutsche website gebucht hat!
    Weiß jemand etwa von einer app, mit Der man z.b. Teile einer Zustands-Dokumentation auf einen unabhängigen Server laden kann, um zeitliche Einordnung der Video-Erstellung zu dokumentieren? Oder verwendet jemand andere Strategien (Fotos versenden o.ä.).
    Das Vorgehen und Nachvollziehbarkeit des Vorgehens des Gutachters bei dem link aus der Ärztezeitung wird ja nicht ausgeführt oder kommentiert.


    Nochmal herzlichen Dank für die bisherige hilfreiche Auskunft!


    Ulises

  • Hallo Ulises,


    ich habe berufsbedingt viel mit dem Thema zu tun gehabt und kann nur raten, bei großen bekannten Unternehmen (AVIS, Sixt, Europcar). zu mieten. Die Mitarbeiter der bekannten Unternehmen kriegen ein festes Gehalt und haben es nicht nötig, üble Tricks anzuwenden. Neben "plötzlich" entdeckten nachträglichen Schäden sind dies z.B. den Kunden überteuerte, provisionsbasierte Versicherungen anzudrehen. Ich habe schlimme Methoden (insbesondere von Goldcar) erlebt, die mich zum Abschluss einer Versicherung drängten. Solltest du doch einen Billiganbieter wählen und dich dazu entscheiden, vor Ort eine Vollkaskoversicherung zu kaufen, dann brauchst du auch keine Option der erstattbaren Selbstbeteiligung (Achtung: das ist nicht das gleiche wie eine Vollkaskoversicherung!) beim online-Broker abzuschließen.


    Außerdem: Sollte es bei der Abholung zu Problemen kommen, kann dir der online-Anbieter aus Deutschland auch nicht weiterhelfen, dazu kommen oft hohe Telefonkosten vom Urlaubsland ins deutsche Call-Center. Am Ende bleibt dem Kunden oft nur übrig, in den sauren Apfel zu beißen, da nachträgliche Stornierungen 1. seitens des Brokers nicht mehr möglich sind, d.h. das Geld ist schonmal weg und 2. spontan gemietete Autos anderswo um ein vielfaches teurer sind.


    Fazit: Auch wenn du bei bekannten Vermietern 100 Euro mehr als bei billigen Vermietern zahlst, sparst du dir Ärger und Nerven und hast einen schönen Urlaub.


    Viele Grüße