Frage zu ausschüttendem ETF und Quellensteuer

  • Hallo zusammen,


    ich will in den ETF "iShares MSCI World UCITS ETF (Dist) (IE00B0M62Q58)" und noch 2 weitere investieren. Meine Frage ist aber allgemeiner Natur bzgl. ausschüttender ETFs.
    Ich verstehe noch nicht ganz wie das mit der Quellensteuer ist:


    Der ETF investiert ja in Aktien aus X-Länder. Muss die Quellensteuer nun für jedes einzelne Land bezahlt werden? Oder in diesem Fall nur in Irland, weil der ETF dort aufgelegt ist? Oder kümmert sich da sowieso meine Bank drum (NIBC direct)?


    Grüße
    Michael

  • Hallo,


    Quellensteuern sind eine leider recht komplizierte Sache, da sie von Land zu Land spezifisch angesehen werden müssen, und es eine größere Menge an bürokratischen Hürden zu beachten gibt.
    Zunächst einmal: Die Steuern, die auf Fondsebene anfallen, sind für dich nicht relevant (jedenfalls nicht insofern, als dass du sie nicht persönlich zahlen musst). Wenn dein irischer Fonds also viele Aktien aus aller Welt hält, sind die ganzen QS für diese Aktien das Problem des Fonds. Für dich ist nur Irland relevant, weil das der Sitz deines Fonds ist.
    Die gute Nachricht ist, dass du eigentlich ganz entspannt zurücklehnen kannst, denn die Quellensteuern werden automatisch bei der Einbuchung der Dividende bzw. Zinsen einbehalten. Im Prinzip könntest du hier Schluss machen, deine Steuern werden dir automatisch abgezogen, du kannst nichts Falsches oder Verbotenes machen. Allerdings kann es sein (und das ist durchaus öfter der Fall), dass du dann einen deutlich höheren Zinssatz zahlst als die in Deutschland üblichen 25 % auf Kapitalerträge.
    Ich nehme jetzt Frankreich als Beispiel, weil es hier recht schön ersichtlich ist: Frankreich erhebt eine Quellensteuer von 30 % auf Dividenden, bei EU-Bürgern sind es nur mehr 21 %. (Den Nachweis, dass man EU-Bürger ist, bringt entweder deine Bank automatisch, oder du musst es erst selbst nachweisen - in der Regel gibt es dafür Vordrucke der ausländischen Finanzämter, die du ausfüllst, dann holst du dir eine Wohnsitzbescheinigung deines Finanzamtes und schickst das alles ins Ausland. Hier fangen schon die ersten Schwierigkeiten an.) Da du nach Abzug der 21 % QS deine Dividende auf dein deutsches Konto bekommst, würde der deutsche Staat also zugreifen und seine 25 % Abgeltungssteuer holen. Von 100 Euro Dividende wären also magere 54 Euro (100 - 21 - 25) übrig. Da das eine ziemlich harte Besteuerung wäre, hat Deutschland mit Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dieses sieht vor, dass Deutschland einfach pauschal 15 % ausländische QS anrechnet. Du musst in Deutschland dann nur mehr 10 % Abgeltungssteuer "draufzahlen" (denn 15 % Quellensteuer + 10 % verringerte Abgeltungssteuer ergeben den üblichen Satz von 25 % Abgeltungssteuer). Von den 100 Euro wären nun also immerhin schon (100 - 21 - 10) 69 Euro übrig. Das sind aber immer noch ein Steuersatz von 31 %, also 6 % mehr als in Deutschland üblich. Das liegt daran, dass im DBA vereinbart wurde, dass von den 21 % QS, die Frankreich einbehält, nur 15 % angerechnet werden. Diese 6 % kannst du dir nun im Fall von Frankreich abermals per Formular auszahlen lassen. Je nach Land kann dieser Vorgang bis zu 10 Jahre (kein Scherz) dauern. Manche Länder lassen eine Auszahlung von verhältnismäßig zu viel gezahlter QS aber auch gar nicht zu, hier hast du dann eben Pech. Eine Auflistung der DBA gibt es übrigens hier: http://www.bzst.de/DE/Steuern_…e_quellensteuer_node.html


    Nun also zu Irland. Irland behält auf Dividende 20 % QS, bei EU-Bürgern verringert sich der Satz auf 0 %. Eigentlich sollte deine Dividende also direkt auf dein Konto wandern, von wo aus deine Bank automatisch 25 % Abgeltungssteuer (+ Kirchensteuer/Soli) an das deutsche Finanzamt abführt. Falls du bereits davor Steuern zahlst, wird das wohl daran liegen, dass den irischen Behörden nicht vorliegend ist, dass du EU-Bürger bist. In dem Fall gilt wie oben: Mal deine Bank anrufen und fragen, ob die das unkompliziert regeln können, und ansonsten auf die irische Seite gehen und dort eine Rückerstattung der 20 % fordern, die dir ja unrechtmäßig abgezogen wurden, weil du als EU-Bürger eigentlich gar keine QS zahlen solltest. Formulare dafür gibt es hier (und du wirst wieder eine Wohnsitzbestätigung deines FA benötigen). Immerhin dürften sie dich danach als EU-Bürger gespeichert haben, sodass in den Folgejahren kein Abzug mehr stattfinden sollte.



    Also kurz zusammengefasst: Im Fall von Irland dürfte das kein Problem sein, da EU-Bürger hier ohnehin keine QS auf Dividenden zahlen sollten. Im Fall anderer Länder (z. B. Frankreich) sieht das etwas anders aus und hier muss man zum Teil auch selbst tätig werden, wenn man zu viel gezahlte QS zurückholen will. Die USA sind ein gewisser Sonderfall, die behalten eigentlich 30 % QS ein, haben aber mit den meisten größeren Banken entsprechende Abkommen, dass diese nur einen verringerten Satz von 15 % einbehalten müssen, der von den deutschen Finanzämtern voll auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Sollte das deine Bank nicht tun, kannst du meines Wissens nach per Formular (W8-BEN) für dich einen verringerten Satz von 15 % erreichen - ich musste das aber noch nie machen, deswegen diese Angabe ohne Gewähr.



    Ich habe im Übrigen gerade bei der Recherche über irische Besteuerung herausgefunden, dass die EU wohl eine Änderung für die nächsten Jahre plant, die den automatischen Austausch aller Kapitalerträge vorsieht. Die Einbehaltung von Quellensteuern würde damit entfallen, alle Kapitalerträge werden automatisch an dein deutsches Finanzamt übermittelt, und dieses holt sich die 25 % Abgeltungssteuer. Ich bin aber gerade erst selbst darüber gestoßen, vielleicht kennt sich damit jemand besser aus als ich. Zum Nachlesen: http://ec.europa.eu/taxation_c…ax_directive/index_de.htm



    So, jetzt will ich mal hoffen, dass ich nichts vergessen oder unklar formuliert habe - Kritik und Erweiterungen sind gerne erwünscht.

  • Hallo @michael_d , willkommen im Forum.


    Für den Fall der Investmentfonds ist es mMn einfacher als bei Einzelanlage in Aktien. Die Depotbank, in diesem Fall NIBC, behält von den Ausschüttungen die deutsche Quellensteuer ein. Darüber hinaus bescheinigt sie die gezahlten ausländischen Steuern sowie eventuelle ausschüttungsgleiche Erträge. Alle diese Angaben kommen in Deine Einkommenstezererklärung und werden dann verrechnet.


    Für den genannten Fonds findet man das im Bundesanzeiger.de . Dort nach der ISIN suchen und im ersten gefundenen Dokument wieder nach der ISIN suchen.


    Knackepunkt bei ausländischen Fonds ist dass die Thesaurierung ggf. doppelt versteuert wird wenn man beim Verkauf nicht nachweisen kann, dass man zwischenzeitlich schon die Thesaurierungen angegeben hat. Bei mir hat das mit entsprechenden Angaben der Depotbank ohne weiteres geklappt, man sollte um das Problem wissen. Google mal nach dem Begriff "steuereinfach" fragen.


    Letzte Anmerkung: Die NIBC ist nicht gerade für günstige Konditionen für Depotkonten bekannt. Vielleicht mal mit diesem Artikel gegenprüfen http://www.finanztip.de/wertpapierdepot/ ; speziell im Kontext ETF-Sparpläne als günstigste Variante ETF zu kaufen hier http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/