Hallo,
es gibt ja jetzt ein neues Urteil das die Fristen verlängert wurden
Nun zu meiner Frage: Wir haben einen Immobilienkredit und der wurde 11/2003 unterzeichnet - das Geld wurde aber erst im 01/2004 ausgezahlt und natürlich MIT Bearbeitungsgebühren! Kann ich die jetzt auch zurückfordern oder nicht??
LG Sabine