RSV nicht erwünscht, trotzdem Abbuchung - was tun?

  • Guten Tag aus Berlin!


    Im April 2015 wurde bei Poco ein Karten- und Kreditvertrag zur Finanzierung von Warenleistung des Kreditvermittlers abgeschlossen. Kreditgeber ist hier die Commerz Finanz.


    Beim Vertragsunterzeichnung wurde die RSV ausschriftlich mit "nein" angegeben. Beim Einsicht in Kontenauszügen ist mir erst am 26.02.2016 aufgefallen, dass monatlich die Versicherungsprämien abgezogen wird.


    Daraufhin hatte ich an die Commerz Finanz folgenden Mail geschrieben:



    Seit heute liegt mir nunmehr ein Reaktionsschreiben vom Commerz Finanz (siehe Anhang) vor.
    Hier wird schriftlich behauptet, dass ich angeblich die RSV unterschrieben, Versicherungsschutz genossen haben soll und die bisherigen Zahlungen nicht rückerstattet bekomme.


    Was ist Eure Meinung hierzu, wie ich mich verhalten soll, um die bisher abgebuchten Versicherungsprämien zu erhalten?

  • Dann schicke denen doch als Beweis den Kreditvertrag,auf welchem eindeutig ersichtlich ist,daß Du keine RSV abgeschlossen hast bzw.Dein "nein" dazu deutlich sichtbar ist bzw.zu einer Zustimmung Deine Unterschrift nicht vorliegt bzw.erkennbar ist.


    Gibt es daran(an Deinem Beweis) auch nur den geringsten Zweifel,solltest Du Dich zurückhalten und keine weiteren Forderungen stellen,denn die Beweispflicht liegt bei Dir.


    Noch etwas:
    Formuliere sorgfältiger,denn in Deinem Schreiben an die Bank legst Du durch die doppelte Verneinung("nie(!!)......",in ferner Zukunft nicht(!!)erwünscht..) nahe,daß Du eine RSV ausdrücklich wünscht:einfach gesagt:zweimal "nein" ergibt ein "ja".
    Auch sonst ist Dein Schreiben textlich nicht gekonnt abgefaßt;damit wurde der Banker ermutigt,Dich kurz und bündig "abzufertigen".

  • Nachtrag:


    Auch der Zeitraum von April 2015(Beginn der Vertragslaufzeit) bis Februar 2016(das sind 10 Monate)zeigt auf,daß Du nicht aufmerksam gewesen und innerhalb der Dir als Verbraucher gesetzten Widerspruchsfrist umsichtig gehandelt hast.
    Der Banker hat schon recht:Du hast den Versicherungsschutz genossen;daher darf er Dir----ob von DSir usrprünglich gewollt oder nicht----in Rechnung gestellt werden.