Heizkörper leckt - Wohngebäudeversicherung/Hausrat

  • Hallo,


    ich streite mich gerade mit der Versicherung herum.
    Wir haben einen Heizkörper der leckt. Dadurch muss ein neuer Heizkörper installiert werden und die Monteursstunden zum Austausch müssen bezahlt werden.
    Diese kosten möchte die Versicherung aber nicht übernehmen.
    Hier ein Auszug aus der Versicherung:



    § 3 Leitungswasser
    1. Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
    Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende
    a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
    aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
    bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
    cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
    sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.



    Muss die Versicherung nun die kosten übernehmen oder nicht?


    Danke und Grüße

  • Sie haben die richtige Stelle in den Versicherungsbedingungen gefunden!
    Das ist schon mal gut.
    Das unterscheidet Sie positiv von vielen anderen!!!


    Allerdings wollen Sie nicht glauben, was da steht. Warum nicht?
    Es steht doch eindeutig da, dass Bruchschäden versichert sind.


    Ist die Leckage an einem Heizkörper ein Bruchschaden?
    Nein!


    Ist Heizkörperleckage versichert?
    Nein!


    Muss die Versicherung zahlen?
    Nein, denn es liegt kein Versicherungsfall vor.


    Mit etwas mehr Mut, die Versicherungsbedingungen nicht nur zu lesen, sondern auch zu glauben, dass sie so gemeint sind, wie sie formuliert sind, hätten Sie sich diese Antwort selbst geben können.


    Es macht keinen Sinn, darüber mit der Versicherung zu streiten.

  • Hallo @'11111,


    soltte durch das austretende Wasser aus dem Heizkörper ein Schaden an dem Fußboden z.B.Parkett
    entstehen,ist das ein Vers.Fall für die Wohngebäude Vers.
    Wird ein Teppich oder z.B.Möbel beschädigt ist die Hausrat Vers.zuständig.
    Gruß
    trumpet

  • hallo,


    viele dank für die Antworten.
    Mein grundsätzliches Problem sind die Begrifflichkeiten.
    Für mich ist ein Heizkörper der kein Wasser mehr halten kann ein Bruchschaden.
    Wenn es sich hier um eine Leckage handelt, was ist dann der Unterschied zu einem Bruch bzw. wann beginnt der Bruch? Muss das Ding auseinander bersten um als Bruch eingestuft zu werden?
    Der Heizkörper ist in jedem Fall irreparabel und Schrott. Daher habe ich das Ganze auch als Bruch eingestuft.


    Es ärgert mich nur das man jahrelang die Wohngebäudeversicherung zahlt und wenn es so weit ist, dann ist plötzlich nur ein Teil des Schadens versichert.
    Hatte gedacht das mir jemand vom Fach das bestätigen kann.


    Nochmals danke für die Antworten.

  • Versicherungsbedingungen sind wie Gesetze abstrakt formuliert.
    Deshalb geht es IMMER um Begrifflichkeiten in der Juristerei.


    In den von Ihnen zitierten Bedinungen findet sich auch ein Beispiel.
    Da ist von "frostbedingten Bruchschäden" die Rede.


    Das dürfte auch der häufigste Fall eines Wasserrohrbruchs o.ä. sein.
    Nun hat die Versicherung den Fall der Bruchschäden noch um "sonstige Bruchschäden" erweitert.


    Welches sonstige Szenario denkbar ist, um einen Heizkörper brechen zu lassen, weiß ich nicht.
    Fragen Sie den Schadenssachbearbeiter Ihrer Versicherung, der wird Ihnen wahrscheinlich die abstrustesten Schadensfälle aus der Praxis schildern können.


    Aus rechtlicher Sicht sage ich Ihnen, dass einem Bruch etwas plötzliches anhaftet.
    Erst war das Rohr ganz - dann ist es gebrochen und war beschädigt.


    Bei einem Leck im Heizkörper tritt der Schaden allmählich ein.
    Erst tropft es kaum merkbar - und später wird es immer schlimmer.


    Das ist aber altersbedingter Verschleiß.
    So etwas kann niemand versichern.
    Alle Heizkörper sind irgendwann Schrott.
    Wenn dann jedes Mal die Versicherung die Erneuerung bezahlen würde, wäre die schnellstens pleite.
    Es geht um plötzlich auftretende Schäden - die sind versichert.
    Alles andere ist normale Abnutzung.

  • Hallo,


    @muc ganz so einfach ist es glaube ich nicht. Ich empfehle mal einen Blick in "Horst Dietz,Sven Fischer,Christian Gierschek, Wohngebäudeversicherung Kommentar".
    Es käme m.E. hier sehr auf die konkrete Schadenursache an. Sehr verkürzt würde ich sagen Leck durch Korrosion gleich Rohrbruch; Leck weil irgendjemand am Heizkörper rumgepfuscht hat kein Rohrbruch.


    Gruß Pumphut

  • @trumpet Ich stimme ihnen völlig zu, mit folgender Ergänzung: alle fest mit dem Bauwerk verbundenen Gegenstände wie verklebte Fussbodenbelänge aber auch Tapeten an Wänden sind über die Wohngebäudeversicherung versichert. Alles andere ist Sachen einer Hausratversicherung oder einer speziellen Aussenversicherung.

  • @Pumphut: Der von Ihnen zitierte Kommentar konstruiert aus den Worten "sonstige Bruchschäden an Rohren" eine
    "Allgefahrendeckung". Das halte ich für gewagt. Denn das steht da nicht.


    Die von Ihnen ergänzte Erläuterung, dass Korrosionsschäden automatisch Bruchschäden gleichzusetzen sind, trifft nach meiner Auffassung nicht zu.


    Korrosion (von lat. corrodere, „zersetzen, zerfressen, zernagen“) ist aus technischer Sicht die Reaktion eines Werkstoffs mit seiner Umgebung, die eine messbare Veränderung des Werkstoffs bewirkt und zu einer Beeinträchtigung der Funktion eines Bauteils oder Systems führen kann (Zitiert nach Wikipedia).


    Damit haftet der Korrosion eine Allmählichkeit an.


    Ich bin zwar kein Gebäudeversicherungsexperte, aber ich verstehe eine Menge von Versicherungen und habe auch 2008 die Sachkundeprüfung vor der IHK abgelegt. Deswegen bin ich mir ziemlich sicher, dass solche Schäden nicht unter "sonstige Bruchschäden" subsumiert werden können.


    Wie oben bereits ausgeführt, würde eine solche Definition dazu führen, dass ganz normaler altersbedingter Verschleiß zu einem Versicherungsfall führt. Wäre das versichert, könnte man sich wohl alle 30 bis 40 Jahre eine neue Zentralheizung auf Kosten der Gebäudeversicherung einbauen lassen. Irgendwann sind alle Heizköper korrodiert.

  • Hallo,



    ich muss feststellen, die Diskussion bewegt sich in die falsche Richtung. Ich habe mich auch etwas mitreißen lassen. Aber auch hier gilt: Klärung des Sachverhalts, Studium der Versicherungsbedingungen und erst dann die Entscheidung über die Deckung.



    Der Fragesteller spricht von einem Leck eines Heizkörpers, zitiert dann aber die spezifischen Bedingungen für den Bruch von Rohrleitungen.


    Nun kenne ich die Versicherungsbedingungen des Vertrages des Fragestellers nicht. Das Zitat stimmt aber wörtlich mit den Musterbedingungen des GDV überein: GDV http://www.gdv.de/wp-content/u…hnflaechenmodell_2013.pdf



    Diese Musterbedingungen haben aber auch eine Ziffer § 3 (1) b:


    frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen


    aa)…


    bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder…“



    @11111 Falls in Ihren Versicherungsbedingungen dieser Punkt b) auch so formuliert ist, hat Ihr Versicherer mit der Ablehnung recht. Heizkörper sind nur bei frostbedingten Bruchschäden versichert und das war ja wohl nicht die Schadenursache. Falls Sie andere Bedingungen haben, lohnt noch einmal ein vertieftes Lesen.



    @muc da es so schön war doch noch einige Bemerkungen zu der Frage, ob Korrosionsschäden sonstige Bruchschäden sind:


    • Was wären denn andere sonstige Bruchschäden von Rohrleitungen? M.E. z.B. äußere mechanische Belastung oder innerer Überdruck. Eine Heizungsleitung die z.B. mit 2 bar im Normalbetrieb betrieben wird, hält neu 5 bar aus. Durch die normale Korrosion über die Zeit hält sie in 10 Jahren vielleicht noch 4 bar aus. Und wenn die Leitung mit 5 bar beaufschlagt wird und bricht, was ist die Schadenursache - Überdruck oder Korrosion?
    • Die Korrosion schreitet natürlich allmählich voran, der Schadenereignis Bruch ist (zumindest für Druckleitungen) aber plötzlich und unerwartet – eines der wichtigsten Kriterien für eine Versicherung.
    • Die Formulierung „frostbedingte und sonstige Bruchschäden“ ist zumindest sprachlogisch so zu verstehen dass „alle Bruchschäden“ gemeint sind, d.h. eine Allgefahrendeckung. Jede Interpretation – 3 oder 5 namentlich nicht genannte Bruchschäden sind aber nicht gemeint – dürfte vor Gericht keinen Bestand haben. Soviel Erfahrungen haben die GDV- Juristen.
    • In den Ausschlüssen (beim GDV hier § 3 (4) Nicht versicherte Schäden) gibt es keinen Hinweis auf den Ausschluss von Korrosionsschäden.


    Nun muss man noch bedenken, dass beim Gesamtsystem Heizungsanlage die Rohrleitungen das billigste und auch langlebigste Element sind. Hier gibt man dem Versicherungsnehmer ein Zuckerchen. Bei den Teilen, wo es richtig Geld kostet, z.B. Heizkörper, hat man eben keine Allgefahrendeckung sondern eine einzige und leicht nachprüfbare Schadenursache als Trigger (Frost).



    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    erst mal vielen Dank für die vielen kompetenten Antworten.
    Das ganz oben fett geschriebene ist ein Zitat aus den Bedingungen der Medien-Versicherung.
    Hier auch noch mal ein Link:
    www.gdv.de/wp-content/uploads/2014/07/VGB_2010_Wohngebaude-Wohnflaechenmodell_2013.pdf


    Es scheint also doch nicht so ganz eindeutig zu sein wenn ich dem Diskussionsverlauf folgen kann.
    Noch mal zur Erläuterung: Der Heizkörper ist ca. 26 Jahre alt. Nun ist er halt unten in der Mitte durchgerostet.
    Parkett, Tapete etc. ist ja bereits mit der Versicherung geklärt.


    Daher nochmals die Frage mit Bitte um konkrete Beantwortung
    (ja, Versicherung muss zahlen oder nein, Versicherung muss nicht zahlen):
    Muss die Versicherung den Heizkörper sowie die Montagekosten für den Wechsel des Heizkörpers bezahlen?


    Danke an alle und schönes Wochenende
    Grüße 11111


    Ergänzend: wir haben bei der gleichen Versicherung auch eine Hausratversicherung

  • Hallo @11111,


    vorab, ich verstehe nicht ganz, warum Sie meinen Link nochmals angeben.


    Wie wäre es denn, wenn Sie sich aus den am Start fett zitierten Versicherungsbedingungen den folgenden Punkt § 3 (1) b einmal durchlesen. Bei Verständnisfragen können Sie Ihn ja auch noch mal zitieren. Daraus dürfte Ihre gewünschte Ja/Nein- Antwort hervorgehen.


    Versicherungen wechseln natürlich ab und zu ihre Bedingungen und kein Forist ist Hellseher zu erkennen, welche konkreten Bedingungen für Ihren Vertrag gelten. Zumindest nach den aktuell auf der Homepage der Medien- Versicherung veröffentlichen Wohngebäudebedingungen ist Ihr Heizkörperschaden nicht versichert. (Und bevor Sie empört sind, in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrzahl aller Versicherer und des Branchenverbandes GDV.)


    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    eigentlich hätte der Link zu der Medien-Versicherung führen müssen!?
    Verstehe auch nicht warum das nicht geklappt hat!?


    Ja die Ablehnung...schön wäre es. Der relativ unhöfliche Mitarbeiter hat mich mehr oder weniger am Telefon abgewürgt.


    Die Antwort kam pauschal per E-Mail über unseren Versicherungsmakler:
    "Wie Herr XXX von der YYY-Versicherung bereits geschrieben hat, ist eine Reparatur oder ein Austausch des Heizkörpers nicht abgedeckt. Demnach also leider auch die Monteurkosten nicht."
    => Sehr ausführlich, oder.


    Wie auch immer...werden vermutlich eh bald die Versicherung wehseln.


    Nochmals Danke für die Kommentare!


    Grüße

  • Hallo,


    @11111, was Sie vorrangig Wechseln sollten, wäre Ihr Versicherungsmakler. Ihr Makler ist (sollte sein) Ihr Interessenvertreter gegenüber der Versicherung, nicht nur beim Abschluss der Versicherung sondern ganz besonders im Schadenfall. Es ist seine Aufgabe, den Schaden mit den Mitarbeitern der Versicherung zu verhandeln und wenn er nicht gedeckt ist (wonach es hier aussieht) Ihnen zu erläutern, warum das so ist. Der Makler wird für diese Leistung mit seiner Courtage bezahlt (ich weis schlecht, das ist aber keine Ausrede).


    Dass die Versicherung, die dem Makler für die Beratungsleistung Geld gibt, keine große Lust hat, mit dem Versicherungsnehmer direkt zu verhandeln, ist nachvollziehbar. Insofern muss ich die mir ansonsten in keiner Weise nahestehende Medien- Versicherung verteidigen.


    Gruß Pumphut