Negative Zinsen bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

  • Hallo Community,



    wir werden wohl in Kürze unsere ETW vor Ablauf der Zinsbindungsfrist verkaufen. Daher wird eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Diese habe ich bereits Indikativ bei der Bank angefragt und in diversen Rechnern im Internet nachgerechnet.



    Nun sind wir aktuell in der Situation, dass durch die negativen Zinsen die künftigen Zinszahlungen auf- anstatt abgezinst werden, d.h. die zukünftigen Zinszahlungen sind höher.


    Weiß jemand ob Gerichte sich bereits damit beschäftigen und ob es schon eine Tendenz gibt? In der Vergangenheit haben die Gerichte sehr Verbraucherfreundlich entschieden. Ist dies nun auch zu erwarten?



    Darüber hinaus möchte meine Bank eine zusätzliche Gebühr iHv 150 € für die Vorfälligkeitsentschädigung. Wie ich in dem Forum gelesen habe ist es nicht ganz klar wie hoch und ob die verlangt werden darf.


    Sind 150 € zulässig? In den AGBs oder Vertrag finde ich nichts dazu.