Elterngeld wenn 2. Kind in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

  • Hallo,


    folgende Situation: mein erstes Kind wurde im Mai 2014 geboren, darauf folgten 12 Monate Elternzeit und darauf ging ich in mein zweites Elternjahr und bin wieder in Teilzeit angefangen zu arbeiten. Nun ist mein 2. Kind im Februar 2016 geboren. Die Elternzeit für Kind 1 habe ich im Januar 2016 unterbrochen, um meinen Mutterschutz nehmen zu können.
    Wie berechnet sich nun das Elterngeld? Ich weiß, dass die Monate Elternzeit, in denen ich auch Elterngeld bekommen habe, nicht berücksichtigt werden. Wie aber sieht es aus mit den Monaten Elternzeit, in denen ich wieder in Teilzeit gearbeitet habe, also das 2. Elternjahr? Werden die mit eingerechnet???
    Beim Mutterschaftsgeld werden diese Monate ja nicht berücksichtigt, so dass es nach dem vollen Einkommen berechnet wird...


    Für hilfreiche Tipps bin ich dankbar!