Hallo,
ich bin neu hier, habe mich auch schon ein wenig umgesehen, so dass ich hofffe, dass ich nicht eine bestehende Frage wiederhole, weil ich sie vielleicht übersehen habe.
In 2013 habe ich mich von meinem Mann getrennt und in einem Vergleich wurde festgelegt, dass ich 200,-- € Trennungsunterhalt an ihn zahle. Im Oktober 2015 wurden wir geschieden und ich zahle immer noch gemäß diesem Vergleich. Da die Zahlung aber ausdrücklich dort als Trennungsunterhalt tituliert ist, frage ich mich, ob ich nicht einfach die Zahlung einstellen kann, denn nachehelichen Unterhalt hat mein Ex noch nicht beantragt.
Mein Anwalt meinte, der Vergleich sei vollstreckbar und mein Ex könne damit das Geld ggf. über einen Gerichtsvollzieher eintreiben. Nach meinen Recherchen verhält es sich aber so, dass er Nachehelichen Unterhalt beantragen muss. Ich möchte die Zahlung im Moment nicht einfach einstellen, weil ich keine Lust auf einen Gerichtsvollzieher habe.
Kennt sich hier jemand aus und kann mir helfen?
Vielen Dank im voraus
OR