Lebensversicherung Überschussbeteiligung

  • Hallo,


    meine Lebensversicherung, die HUK, hat meine Lebensversicherung nach deren Ablauf zum 01.01.2016 ausgezahlt und dabei in dem Abrechnungsschreiben eine Überschussbeteiligung angegeben.
    Die Überschussbeteiligung entspricht indes genau derjenigen, die schon zum 01.01.2015 bestand.
    Auf Nachfrage teilt die HUK mit, dass eine "zusätzliche Überschussbeteiligung wegen der derzeitigen Situation auf dem Kapitalmarkt für das Versicherungsjahr 01.01.2015 bis 01.01.2016 nicht mehr gewährt" werden konnte.


    Wie kann das sein ?


    Linus

  • Hallo Linus Taner,



    zu Ihrer Frage bzw. einige allgemeine Informationen vorab:



    1.) Was ist ein Überschussguthaben bzw. eine Überschussbeteiligung?


    Aus Sicht des Versicherers werden in dem Moment, in dem Wertzuwächse realisiert werden, diese Wertzuwächse ertragswirksam. Beispielsweise werden Aktien mit Gewinn veräußert, Grundstücke mit Gewinn veräußert oder festverzinsliche Wertpapiere werfen während ihrer Laufzeit Zinserträge ab. Diese realisierten Wertzuwächse sind dann keine Bewertungsreserven, sondern Erträge. Über diese Kapitalerträge freut sich erst einmal der Versicherer. Der Versicherer hat fest einkalkuliert, dass diese Erträge entstehen werden, und entsprechende Garantieverzinsungen versprochen. Dieser Teil der Erträge fließt vollständig den Versicherungsnehmern zu. Manchmal entstehen aber mehr Kapitalerträge als (also über den versprochenen Garantiezins hinaus) kalkuliert. Dann entstehen sogenannten Überschüsse. An den Überschüssen in Form von „zusätzlichen“ Kapitalerträgen muss der Versicherungsnehmer zu beteiligt werden.



    2.) Zur konkreten Frage


    Es ist schon einigermaßen merkwürdig, dass für zwei Jahre exakt die gleiche Überschussbeteiligung ausgewiesen ist. Ich denke es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als die ausgewiesenen Überschussbeteiligungen über die Geschäftsberichte des Versicherers zu prüfen oder prüfen zu lassen.