Mietrecht

  • Hallo,
    ich habe jetzt ein Reihenhaus gekauft, das vermietet ist. Ich trete als Käufer in die Rechtsposition des Vermieters ein mit allen Konsequenzen des Vertrags.
    Nun möchte ich dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, weil ich in einer Mietwohnung wohne und keine weitere eigene Wohnung besitze. Das Reihenhaus erwirtschaftet eine höhere Kaltmiete als meine gemietete Wohnung, hat weniger Wohnfläche als meine gemietete Wohnung und ist weniger modern (50-ger Jahre Stil mit Instandhaltungsstau). Kann es Probleme geben bei der Kündigung, dass der Mieter darauf pocht, dass ich mich verschlechtern würde, und deshalb der Eigenbedarf nicht begründet ist.
    Vielen Dank für eine realistische Einschätzung,
    patzy740

  • Sie müssen den Eigenbedarf nicht begründen!


    Es kommt nur darauf an, dass der Eigenbedarf nicht vorgetäuscht wird und Sie nach der Beendigung des bestehenden Mietverhältnisses ein neues Mietverhältnis mit einem anderen Mieter eingehen. Das würde einen Schadensersatzanspruch für den "alten Mieter" begründen.


    Ob Sie derzeit in einer großen oder kleinen, alten oder neuen Wohnung wohnen und ob Sie diese gemietet haben oder ob die jetzige Wohnung auch Ihr Eigentum ist, ist rechtlich unerheblich.


    Wenn Sie in Ihr eigenes, derzeit vermietetes Reihenhaus einziehen wollen, sind Sie berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen.


    Allerdings kann der Mieter der Kündigung widersprechen, wenn die Kündigung für ihn eine besondere Härte bedeutet.
    Dazu müssen Gründe vorgetragen werden. Hier im Forum gibt es einige Threads zu diesem Thema - jeweils aus Mietersicht.


    Achten Sie bei der Kündigung des Mietvertrages auf die Einhaltung der Formalien (Kündigungsfrist, Schriftform, Gründe), damit Ihre Kündigung nicht bereits aus formalen Gründen scheitert.