Steuern sparen durch gezielte Manipulation der Einkünfte

  • Naja Sie halten sich ja auch nicht mit pauschalen negativen Urteilen über Steuerberater zurück...


    Wie wärs wenn Sie nur konkret diesen einen Lohnsteuerhilfeverein negativ bewerten, statt sich ein Pauschalurteil über alle Steuerberater dieser Welt zu erlauben... :evil:


    Also bevor ich jedes Jahr einer Rentnerin mit Steuer 0,- eine Steuererklärung aufschwatze, die mir im besten Fall 100,- Euro bringt, mache ich lieber einmal die NV Bescheinigung und lasse diese regelmäßig verlängern. Da habe ich wirklich besseres zu tun.


    Und ich behaupte da bin ich bei Leibe keine Ausnahme ||

  • Zum Thema NV-Bescheinigung gibt es außerdem noch einen anderen Aspekt:


    Die NV-Bescheinigung befreit einen ja nicht uneingeschränkt von der Abgabe einer Steuererklärung. Wenn sich innerhalb der drei Jahre die steuerlichen Verhältnisse derart geändert haben, dass ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde bei dem dann auch eine Steuer anfällt, muss man trotzdem eine Steuererklärung abgeben bzw. die NV-Bescheinigung zurückgeben.


    Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerverein nicht nur eine lohnenswerte, sondern auch eine kostengünstige Variante zu sein. Ein Geringverdiener zahlt dort vielleicht 50 Euro im Jahr und kann sich - neben anderen Leistungen - auch einmal im Jahr seine Steuererklärung machen bzw. eben seine steuerlichen Belange überprüfen lassen.


    Das macht ein Steuerberater natürlich auch, aber einmal im Jahr dort überprüfen lassen, ob die NV-Bescheinigung noch rechtens ist, ist vergleichsweise teuer und macht dann weder dem Steuerberater (für ihn zu wenig) noch dem Kunden (für ihn zu viel) wirklich Spaß. Letzlich ist der Aufwand fast so hoch, als wenn man gleich eine Erklärung abgibt.

  • Hallo RaphaelP,
    erstmal würde ich mich freuen wenn wir zum Du übergehen würden.
    Ich habe mir schon fast gedacht, dass Du dich an der Ehre gekrabbelt fühlst. Entschuldige bitte, aber das war ja auch nur eine Vermutung. Wie Du die Sache beschreibst, finde ich löblich von Dir. Ich hoffe wir bleiben trotzdem Freunde.
    Ich habe da noch für Dich, meine Erfahrungen mit dem Finanzamt, über die ich berichten kann. Nach meinen letzten NV-Antrag bekam ich einen Anruf einer Mitarbeiterin, die mir versuchte zu erklären, dass mein Antrag nicht genehmigt würde. Ich habe daraufhin das Finanzamt schriftlich aufgefordert, mir die Entscheidung schriftlich zukommen zu lassen. Ich habe geschrieben:"Ich kann nicht verstehen, dass Sie mich nicht zur Steuer veranlagen, aber andererseits diese Nichtveranlagung nicht bescheinigen wollen." Rums, und schon bekam ich meine NV-Bescheinigung.
    Ich vermute die Handlungsweise hängt mit einer Kategorisierung zusammen. Habe doch dem Finanzamt mal einen Rechenfehler nachgewiesen. Ich musste von ausländischen Fonds die Erträge laut Erläuterungen zweimal eintragen. Einmal bei ausländischen Erträgen und einmal bei inländischen Erträgen. Das Finanzamt hatte damals die beiden Eintragungen addiert obwohl die Erträge nur einmal angefallen sind. Von einer Kategorisierung der Kunden war mir damals noch nichts bekannt.


    Altsachse

  • Thread Steuern sparen durch gezielte Manipulation


    Altsachsae möchte Beweise, das sein Verfahren unseriös ist. Vielleicht bin ich übers Ziel geschossen, auf den ersten Blick, bei einem Posting in diesem Thread. Deshalb habe ich die Beiträge von Altsachse in dem Thread nochmal eingehend analysiert. Das Ergebnis bleibt wie es war: Altsachses Post ist unseriös. Hier en Detail die Anmerkungen zum Post vom 23.03.2016 von Altsachse:



    • Liegt der Gewinn unterhalb des Steuerfreibetrags von 801 Euro pro Jahr (Freibetrag Abgeltungssteuer), so ist dieser Gewinn sowieso steuerfrei. NV vorhanden oder nicht. Ist der erzielte Gewinn größer als der Steuerfreibetrag, dann ist im Normalfall die Differenz zu versteuern.
    • Hat man eine NV: Steuerfreier Betrag = Steuerfreigestelltes Existenzminimum + Steuerfreibetrag Abgeltungssteuer. Im Fall von Altsachse ist die Rente in halber Höhe zu versteuern. Der Rest der Einnahmen wird mit dem üblichen persönlichem Steuersatz versteuert.
    • Steuern werden nur fällig, wenn durch den Verkauf von Fondsanteilen ein Gewinn erzielt wird und alle Freibeträge überschritten wurden.
    • Fall Nr.1: Wer keinen Gewinn durch den Verkauf von Fondsanteilen oder Dividenden erzielt, der zahlt keine Steuern. Die ausgewiesenen Gewinne sind nicht zu versteuernde Buchgewinne. Keine Gewinne, keine Steuern.
    • Fall Nr. 2: Verkauf von Fondsanteilen zur Gewinnerzielung. Es werden nur so viele Fondsanteile verkauft, das die Gesamteinnahmen aus Rente und Kapitalerträgen nicht größer sind, als der Betrag aus steuerfreiem Existenzminimum und Freibetrag für Kapitalerträge. 2016 sind das 8652€ und 801€. Für Paare wird verdoppelt.
    • Fall Nr.3: Verkauf von Fondsanteilen zur Gewinnerzielung, der die Freibeträge überschreitet. Dann kann durch den Verkauf von verlustbehafteten Fonds der Gewinn verrechnet werden, um den steuerfreien Betrag nicht zu überschreiten. Es existiert ein Gewinn, der tatsächlich nicht höher ist, als in Fall 2 beschrieben, weil demgegenüber die realisierten Verluste stehen. Sieht man für den Fonds im Minus keine Perspektive, so macht das Verfahren einen Sinn. ansonsten gilt: wieso sollen in diesen Fall Fondsanteile getauscht werden?
    • Für den Tausch in Fall 1 bis 3 gilt: das erzeugt nur Kosten für den Fondstausch, ohne einen echten Nutzen zu erzielen. Weil im Worst Case gilt: Nullsummenspiel, Steuer gespart aber Verluste realisiert.
    • Für den Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen ist der Kaufzeitpunkt wichtig. Vor dem 1.1.2009 erworbene Wertpapiere unterliegen grundsätzlich keiner Besteuerung, da die Haltedauer von 1 Jahr deutlich überschritten ist. Keine Steuern, kein Tausch notwendig.
    • Wer ab dem 1.1.2009 gekauft hat, muss das FiFo-Prinzip beachten, wenn Wertpapiere zu verschiedenen Zeiten gekauft wurden (z.B. Sparplan). Es gelten steuerlich immer die Wertpapiere im Depot als zuerst veräußert, die zuerst angeschafft wurden. Problem: für alle erworbenen Anteile weist die Depotübersicht einen Gewinn aus. Die zuerst gekauften Anteile kosteten mehr als der aktuelle Wert des Anteils. Dann gibt es bei Nichtbeachtung bei Teilverkauf ev. sogar einen Verlust statt Gewinn. Die Umkehrung gilt auch. Hier ist schon eine detaillierte, präzise Buchführung notwendig, sonst treten unerwartete Ergebnisse ein. Da wird das Tauschen zum Risiko, wenn beim Berechnen ein Fehler gemacht wurde.
    • Braucht man für das Steuersparmodell von Altsachse kurzfristig Verluste, dann ist es unkalkulierbar. Je kurzfristiger der Zeithorizont für das Vorgehen, desto riskanter die notwendige Wette auf Verluste.
    • Einfacher, aber nutzlos: vorhandene Fondsanteile unter Wert zu verkaufen.


    Fazit:


    Der reißerische Titel: „Steuern sparen durch gezielte Manipulation“ ist, wie das Steuersparmodell, nicht nur heiße Luft, es ist unseriös, weil es viele Risiken trägt die Altsachse nicht beleuchtet. Auf den ersten Blick wirkt es plausibel. Wer es anwenden will und die notwendigen Nebenbedingungen (Steuerliche Anforderungen, benötigte Verluste und notwendiges Timing) nicht kennt, kann unangenehme Überraschungen erleben. Davon schreibt Altsachse nichts, das halte ich für absolut unseriös.


    Der Tausch von Fondsanteilen bei ebase ist nicht kostenlos. Ich habe mir das Formblatt (an Posting angehängt) dazu beschafft. Dort ist formuliert, das Kosten anfallen. Die Kosten betragen lt. Preisaushang 0,35% der Ordersumme, mind. 15€, max. 90 Euro. Diese Preise sind hoch, wenn man nur geringe Beträge realisiert. Es gilt:“ Hin und Her macht Tasche leer.“ Jetzt kann man sehen warum. Wieso propagiert Altsachse den Tausch von Fondsanteilen so vehement?



    Wieviel Steuern tatsächlich als Rentner zu zahlen sind ist diesem Link zu entnehmen:https://www.vlh.de/krankheit-v…-zahlen-und-wie-viel.html

  • @ Salli:
    Altsachse schreibt, das mit der Rentenerhöhung von 5,95% die NV hinfällig wird. Somit sollte seine monatliche Rente min. 1356 Euro betragen, ist er verheiraten gilt der doppelte Betrag. Damit ist sie größer als die nominelle *Durchschnittsrente OST (1141€) und WEST (1315€). Hierfür Zahlen z.B. alleinerziehende Eltern und prekär beschäftigte in Sozialkassen u. Finanzkassen. Es müssen Menschen, die deutlich weniger haben und in Zukunft bekommen werden, diese Rente finanzieren. Da empfinde ich es als unsozial nicht durchdachte Steuertipps zu formulieren, die aber gerade dehnen helfen sollen, die wenig haben. Das hat nix mit Politik, sondern mit Anstand zu tun! So was gehört nicht in ein Forum einer gemeinnützigen Institution. Absolut unseriös.



    * Quelle: Focus, http://www.focus.de/finanzen/a…nittsrente_aid_19622.html

  • Hallo @Matthias_E,
    ich möchte zur Sie-Anrede übergehen damit Sie nicht wieder leichsinnig übers Ziel hinausschießen.
    Sie haben es aber richtig erkannt, dass mein Tip den von Ihnen geschilderten Fall 2 entspricht. Gewinne aus Kapitalvermögen, wie Ausschüttungen, sind in der Höhe von mir nicht beeinflussbar. Um jedoch die Freigrenze auszunutzen verkaufe ich Fonsanteile die im Plus liegen.
    Der von Ihnen geschilderte Fall 3 ist bei mir bisher nicht aufgetreten. Für den Fall, dass die von mir nicht beeinflussbaren Kapitaleinkünfte die Freigrenze überschreiten, würde ich Fondsanteile die im Minus liegen verkaufen, und so die Freigrenze einzuhalten.
    Das mit der Rentenerhöhung von 5,95% die NV-Bescheinigung hinfällig wird, habe ich nicht geschrieben. Es trifft auch nicht zu. Ihre Überlegungen zu meiner Rentenhöhe haben Sie aus der Luft gegriffen. Da Sie meine Beiträge noch einmal ausführlich analysiert haben, müsste Ihnen auch klar geworden sein, warum meine Rentenhöhe so niedrig ist. Meine Rentenhöhe ist nicht größer sondern kleiner als der Durchschnitt.
    Meine Fondstauschaktionen waren bisher kostenlos, da ich bei ebase den Tarif 100 habe. Die erwähnten Gebühren mögen bei anderen Wertpapieren zutreffen, bei Fonds kenne ich sie nicht.
    Fondsanteile die vor 2009 gekauft wurden habe ich nicht mehr im Depot. Somit sind diesbezügliche Überlegungen gegenstandslos.
    Das Risiko die Übersicht über seine Geldanlage zu verlieren sehe ich nicht. Ich halte es deshalb auch nicht für notwendig darauf hinzuweisen. Bei mir wird jede Fondstransaktion auf einen separaten A4 Blatt dokumentiert. Gelegentlich fahre ich den Bestand auf 0 herunter, um keine zu hohen Buchgewinne aufkommen zu lassen.
    Sie haben mich nicht von der Unrechtmäßigkeit meines Handelns überzeugt. Ich hoffe Sie überdenken Ihre Anschuldigungen nochmal.


    Altsachse

  • einfach nur mal zwei Anmerkungen zu Matthias_E:


    1) Vielleicht ist der Titel einfach nur etwas unbedacht gewählt - hätte Altsachse geschrieben "Steuern sparen durch gezielte Steuerung von Einkünften" gäbe es den ganzen Zwergenaufstand nicht. Und die geschickte Steuerung / das Timing, wann Einkünfte anfallen, ist keineswegs unseriös, sondern gehört zB schlicht zur "Gestaltungsberatung" von Steuer- oder Vermögensberatern.


    2) Die Umschichtung bei ebase ist definitiv kostenfrei - sofern man es online macht. Wenn man natürlich das Formular benutzt und zur ebase faxt, dann fallen eben die Gebühren an. Das ist auch bei (fast) jeden Onlinebroker so, dass Telefon- und Faxorder anders abgerechnet werden.

  • Hallo@Oekonom,
    ich betrachte den Begriff "Manipulation" als wertneutral. Leider sieht das der eine oder andere etwas anders. Daher der Aufstand.
    Einen Nachtrag zu meiner Rente habe ich doch noch. Ich musste zu meiner ohnehin schon niedrigen Rente auch noch einen Abschlag von 17,2% hinnehmen. Wegen vorzeitiger Inanspruchnahme durch Arbeitslosigkeit.
    Da mein steuerpflichtiger Teil der Rente bei ca. 50% ist, lohnt sich der von mir beschriebene Tip um so mehr. Und undurchdacht ist er keineswegs.
    Doch da war mir in der Eile noch ein kleiner Fehler unterlaufen. Ich habe für jeden Fonds eine Seite angelegt, und nicht für jede Transaktion.
    Danke für die Unterstützung


    Beste Grüße


    Altsachse

  • Hallo Raphael P,
    bei mir gibt es keine Abgeltungssteuer da ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung habe. Mein Streben ist nicht auf Verluste gerichtet. Vielmehr möchte ich durch meine Strategie die Verluste beim Platzen der nächsten Blase minimieren.
    Aufgrund meines Alters sind auch nur ca.50% meiner Rente steuerpflichtig. Das ändert sich aber, da es bald 5,95% mehr Rente gibt.
    Als gestandener Ossi lebe ich nach eigenen Ermessen nicht schlecht, zumal die Bedürfnisse nicht mehr alzuhoch sind. Miete solte man aber keine zahlen müssen.
    Beste Grüße


    Ich habe die monatliche Rente anhand der Besteuerungsregeln


    Jahr des Rentenbeginns Zu versteuernder Rentenanteil
    Bis 2005 einschließlich 50%
    2006 52%
    2007 54%



    Und seinem Zitat oben berechnet:


    Bisher liegt der zu versteuernde Rentenanteil unter dem Steuerfreien Existenzminimum. Das sind 2016 ein Betrag von 8652 Euro pro Jahr. Jetzt kommt die Erhöhung und er muss wohl Steuern zahlen.
    Der Betrag, den er zu versteuern hat, ergibt sich aus der Rente und der Erhöhung. Somit gilt:
    Die Rente muss größer sein als Existenzminimum abzüglich der Steuererhöhung:


    Zu versteuernde Rente > Existenzminimum – Betrag Steuererhöhung


    Betrag Steuererhöhung = Existenzminimum / 100 * Prozentuale Steuererhöhung


    Bisherige Rente > 8652€- (8652€/100%* 5,95%) = 8137,21€


    Bezogen auf die Tabelle bedeutet das:


    Wenn n% zu versteuern sind, wendet man den guten alten Dreisatz an:


    Jahresrente/Zu versteuernde Rente = 100%/n%


    Daraus ergibt sich die monatliche Rente (also der zwölfte Teil):


    Monatliche Rente =Zu versteuernde Rente * 100% / n% * (1/12)


    Für 50% ergibt sich somit ein Betrag > 1356 €


    Für 52%: > 1304€


    Für 54% > 1255€

  • Hallo@Matthias_E,
    Ihre Mathematikkenntnisse in allen Ehren, aber sie rechnen falsch. Es währe schön, wenn ich mit meiner Rente in die Steuerpflicht rutschen könnte. Es müssen schon noch etliche Rentenerhöhungen kommen ehe ich mit meiner Rente in die Steuerpflicht komme. Ob ich das je erreichen werde, möchte ich bezweifeln, schön währe es aber.
    Wenn ich heute einen steuerpflichtigen Rentenanteil von ca. 50% habe, ändert sich dieser durch eine Rentenerhöhung von ca. 6% auf ca. 53%.
    Daraus zu schlußfolgern, dass ich damit in die Steuerpflicht käme ist abwegig. Es sind auch nach der bevorstehenden Rentenerhöhung noch einige 1000€ die ich aus Kapitaleinkünften zum Auffüllen nutzen kann. Eine Entschuldigung halten Sie offenbar nicht für notwendig.
    Im Übrigen bin ich nicht mehr bereit, mich für Ihre unfreundliche Art zu rechtfertigen.


    Altsachse