Befreiung von der Versicherungspflicht (über 55 Jahre) - Verweigerung der der Bescheinigung GKV

  • Guten Tag,
    am 01.09.2014 wurde ich arbeitslos. Zuvor war ich 17 Jahre in der PKV versichert mit einer Unterbrechung von 7 Wochen im Jahr 2013 in denen ich bei der AOK versichert war (7 Wochen Arbeitslosigkeit). In der PKV bestand für diese Zeit eine Anwartschaftsversicherung. Nach der 7-wöchigen Arbeitslosigkeit bin ich in die PKV zurückgekehrt.
    Ich bin nun 55 Jahre alt und die Agentur für Arbeit verlangt von mir eine Befreiung von der Versicherungspflicht da ich seit dem 01.09.2014 arbeitsloss wurde. Die AOK verweigert mir diese Bescheinigung mit dem Hinweis darauf, dass ich während der letzten 5 Jahre 7 Wochen gesetzlich versichert war. Darf die AOK mir diese Bescheinigung verweigern? Was muss ich tun um in der PKV bleiben zu können? Oder muss ich wieder in die GKV?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    durch die zwischenzeitliche GKV-Versicherung sind Sie eine der ganz wenigen Ausnahmen, die über 55 noch in die GKV können und in Ihren Fall müssen. Die AOK ist meines Erachtens nach im Recht.
    Sie sollten aber überdenken, ob die Rückkehr in der GKV nicht vll. eine Chance darstellt. Vielen Menschen in Ihrer Situation ist durch die Rückkehr in die GKV geholfen. Allerdings gehen natürlich die Altersrüclstellungen Ihrer PKV verloren.
    Mehr hierzu lesen Sie unter:
    http://www.finanztip.de/pkv-arbeitslosigkeit/
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn der Artikel aus dem Handelsblatt bereits ein wenig älter ist, enthält er einige Passagen die immer noch aktuell sind. Insbesondere zum Thema der Altersrückstellungen, die leider wirklich weg sind.



    Das liegt (halt) eben an den unterschiedlichen Finanzierungsformen der GKV und PKV, das eine ist umlagefinanziert und das andere finanziert jeder Privatversicherte für sich selbst.


    http://www.handelsblatt.com/fi…erschenken/7754958-8.html

  • Hallo Saidi,
    hallo Henning,
    zuerst einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. In der Zwischenzeit habe ich mich auch noch an anderer Stelle erkundigt und muss ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass Saidi mit seiner Antwort Recht hat. Ich hatte gehofft, dass es hier einen Vertrauensschutz oder ähnliches gibt, da die gesetzliche Neuregelung erst zum 01. August 2013 in Kraft getreten ist.
    Der qua Gesetz faktische Ausschluss aus der PKV in meinem Fall ist für mich leider keine Chance. Ich bin chronisch krank und weiß sehr genau welche Therapien, bzw. Hilfsmittel die GKV bezahlt oder nicht bezahlt. Auch wenn wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben, sehe ich die GKV mittlerweile als eine "sozialistische Einheitsversicherung" an. Ich weiß wovon ich rede, ich habe u.a. im Gesundheitswesen gearbeitet.
    Als ich mich vor 17 Jahren in der PKV versichert habe, habe ich das nicht getan um Geld zu sparen, sondern um im Notfall bestmöglich medizinisch versorgt zu sein.
    Zu den Altersrückstellungen: Ja, ist wusste, dass diese beim Verlassen der PKV verloren gehen, es sein denn man schließt eine Anwartschaftsversicherung ab. Trotzdem empfinde ich den Verlust der Altersrückstellungen als Enteignung, denn auch ich bin ein Teil der (privaten) Versichertengemeinschaft.


    Lamentieren hilft hier leider nicht, deshalb noch eine Nachfrage:


    Wenn ich nach dem Bezug von ALG1 keinen Job finden sollte, werde ich, wenn ich es richtig verstanden habe,automatisch in der GKV freiwillig weiter versichert. Das Wort "freiwillig" impliziert bei mir, dass ich diese "freiwillige" Versicherung nach dem Bezug von ALG1 kündigen kann und in die PKV zurückkehren kann. ALG2 (Hartz4) werde ich nicht bekommen, da meine Frau und ich über der "Grenze" liegen.


    Sehe ich das richtig so?


    Noch einmal vielen Dank für die kompetenten Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich würde das Gesetz in Sachen freiwillige Anschlussversicherung so verstehen. Die Grenze Alter 55 spielt grundsätzlich beim Wechsel GKV->PKV keine Rolle. Es gibt nur einen Ausnahmefall, der aber auf Sie nicht zuzutreffen scheint:
    "Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II in der GKV freiwillig versichert waren, werden Sie durch den Leistungsbezug versicherungspflichtig."
    Zur SIcherheit würde ich das aber schon jetzt mit der AOK abklären.


    In der Praxis werden Sie aber natürlich eine Anwartschaftsversicherung brauchen, um in die PKV zurückkehren zu können.


    Beste Grüße

  • Hallo,


    Ichwerde im Oktober diesen Jahres für einen halben Monat arbeitslos werden (Übergangsphase zu neuer bereits vertraglich vereinbarter Tätigkeit). Ich bin derzeit in der pkv und auch die neue Stelle wird nicht unterhalb der JAEG liegen. Meine frage ist kann ich den halben Monat Arbeitslosigkeit für den Wechsel PKV in GKV nutzten? Ich bin 35 Jahre alt.


    Vielen Dank

  • Die Angaben im Text können so nicht (mehr) stimmen, obwohl zuletzt 2018 aktualisiert. Ich bin PKV versichert (durch Beamtenstatus der Eltern) und kam 2018 dann direkt in den ALG2-Bezug. Eine Gesetzliche Krankenkasse erklärte mir, daß wer vor dem Bezug von ALG 2 privatversichert sei dies auch im Bezug von ALG 2 bleiben müsse. Privat bleibt privat. Man dürfe mich nicht aufnehmen, und gab mir ein paar Paragraphen mit auf den Weg, die dies belegten.
    Ich wollte niemals privatversichert sein, bin dies jedoch aufgrund meiner Eltern. Nun ist es so, daß das Jobcenter die Kosten für die PKV übernehmen muß. Der Weg in die Gesetzliche, die ich sehr vorziehen würde, auch aus Gründen meiner Weltanschauung, scheint mir nun verschlossen. Folgender Artikel bestätigt dies auch.
    https://www.wiwo.de/finanzen/v…-beitraegen/21221640.html
    Entweder man hat mich übel verarscht oder die Informationen in dem Artikel sind falsch und sollten daher abgeändert werden.

  • Das ist korrekt. Wie ich in meinem anderen Beitrag schon geschrieben habe wird auf vielen Internsetseiten jedoch das Gegenteil behauptet, bzw. es wird gesagt, man könne sich arbeitslos melden um aus der PKV herauszukommen, ohne daß jedoch spezifiziert wird, daß dies nur bei ALG1 zutrifft.
    Danke für die Antwort