Erbschaft wie kann man das schreiben

  • hallo liebes team,
    habe eine frage ...
    meine oma will ein testament aufsetzten lassen und zwar soll das nicht sie selber schreiben wird ist das wirksam?
    Muss man das begläubigen lassen Notar oder Anwalt?
    Wie kann man denn so ein Testament selber am besten schreiben was sollte drin stehen??
    Bitte um schnelle Antworten
    Vielen Dank im Vorraus

  • Wenn sie das Testament nachweislich selbst schreibt und ihre Unterschrift daruntersetzt, sollte es doch kein Problem geben - oder?


    Sicherlich ist bei einem selbst geschriebenen (sog. privatschriftliches) Testament sehr wichtig, dass es eigenhändig und handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist.


    Aber das ist nur die formale Seite. Inhaltlich kann sehr viel daneben gehen, wenn sich die Erblasserin überhaupt noch nie mit Testamenten befasst hat.


    Die juristische Sprache ist vertrackt. Z.B. werden "vermachen" und "vererben" von vielen Menschen als synonym (=gleichbedeutend) verwendet. Rechtlich ist jedoch ein "Vermächtnis" (§ 1939 BGB) etwas völlig anderes als eine "Erbeinsetzung" (§ 1937 BGB). Wer hier als Laie Begriffe verwendet, die eine klar definierte rechtliche Bedeutung haben, macht sein Testament sehr schnell anfechtbar.


    Das Vertrackte: Die Auslegung wird später von Juristen vorgenommen - und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Verfasserin des Testaments bereits tot ist und nicht mehr befragt werden kann, wie sie denn diese oder jene Formulierung wohl gemeint hat.


    Zwar wird auch bei der Auslegung die "Laiensphäre" berücksichtigt, aber es besteht trotzdem die große Gefahr, dass ein Richter das Testament für unwirksam erklärt, weil der Wille der Erblasserin nicht klar genug hervortritt. Und dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein mit Wirkungen, die die Erblasserin vielleicht gerade nicht wollte.


    Insoweit ist es bei der Testamentserrichtung immer sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen oder zumindest ein oder zwei einschlägige Ratgeberbücher zu lesen.

  • Unter Umständen muss noch ein Arzt dabei sein, damit Krankeheiten wie Demenz etc ausgeschlossen werden können. Ich habe auch schon erlebt dass Erbschaften im Nachhinein angezweifelt wurden.

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    • Offizieller Beitrag

    Das wird wohl eher die Ausnahme sein, wenn es Personen gibt die von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen.
    In diesem Fall empfiehlt sich tendenziell die Hinzunahme von Experten, die bei der Erstellung des Testaments behiflich sein können.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager