Erbschaftsteuer Container-Leasing

  • Hallo,


    mein Bruder und ich haben meinen Onkel jeweils zur Hälfte beerbt. Unter dem Erbe ist ein Container-Leasing-Vertrag der Firma P&R, der zum 08.11.2015 ausgelaufen ist. (Todestag 09.08.2015). Wir lassen uns den Betrag für den Verkauf der Container von 22.000 € auszahlen. Ebenso haben wir noch, nach dem Tod des Onkels, Leasing-Raten erhalten.
    Werden beide Einkünfte (sowohl Mietzahlung als auch der Rückkauf der Container) nach ErbschaftsteuerG versteuert (wenn ja, mit welchem Bewertungswert?) oder unterfallen die Einkünfte der Einkommensteuer? ?( Ich habe zu dieser speziellen Fragestellung bisher in keinem Ratgeber oder im Internet eine Antwort gefunden.
    Für Unterstützung wäre ich dankbar.


    Viele Grüße
    Sirly

  • Sie müssen trennen. Einerseits haben Sie Container-Leasing-Raten erhalten. Andererseits haben Sie das Eigentum an dem oder an mehreren Containern erworben.


    Die Leasing-Raten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Sollte ein Teil des Container-Eigentums eventuell fremdfinanziert sein, wäre daran zu denken, die Fremdfinanzierungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzusetzen.


    Der Eigentumserwerb wird der Erbschaftsteuer unterworfen. Als Neffen fallen Sie in die Steuerklasse III. Insoweit hat jeder von Ihnen einen persönlichen Freibetrag von 20.000 € bevor es überhaupt zur Erhebung Erbschaftsteuer kommmt.


    Für die Zwecke der Erbschaftsteuer ist der Wert des Container-Eigentums am Todestag zu ermitteln.
    Wenn ich Ihren Vortrag richtig verstanden habe, ist der Leasing-Vertrag bereits am 08.11.2015 beendet gewesen und Sie haben für den Rückkauf der Container durch den Anbieter 22.000 € erhalten.


    Da zwischen Todestag und Vertragsende des Leasingvertrages nur drei Monate liegen, spricht sehr viel dafür, dass dieser Verkaufspreis dem Wert der Container zum Todeszeitpunkt entspricht.


    Sie müssen deshalb jeder die Hälfte - also 11.000 € als Erbschaftswert ansetzen. Je nachdem, wie groß die Erbschaft insgesamt ist, werden Sie den Freibetrag überschreiten und Erbschaftsteuer zahlen müssen - oder auch nicht.

  • ein paar kleine Ergänzungen zu den Ausführungen von muc:


    - Bei der Einkunftsermittlung können auch die die Abschreibungen auf die Container geltend gemacht werden.


    - sofern eine Fremdfinanzierung vorliegt, mindert das FK auch den erbschaftsteuerlichen Wertansatz.


    - Es gab früher sehr brauchbare steuerliche Hinweise von P&R selbst zur umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen Behandlung der Container. Vielleicht gibt es auch was zum Thema Erbschaftsteuer. Einfach mal direkt dort anfragen.