ausländische Thesaurierende Fonds in der Steuerklärung angeben

  • Ganz am Ende steht bei Flatex ein Kreuz ob ausländische Thesaurierer vorhanden waren, dann entweder die Erträge oder dass die Angaben fehlen. Wenn dort 0 steht und keine fehlen würde ich auch nichts eintragen.


    Es wurde hier ja bisher öfter thematisiert, dass die Steuerbescheinigungen von Flatex keine gute Informationsquelle darstellen.

    Das verstehe ich nicht bzw. hier eine Referenz einfügen was gemeint ist. Evtl. dass es eine Erträgnisaufstellung nur gegen Entgelt gibt?

  • Bei meinem Fonds war Geschäftsjahresende der 30.06.2016. Da ich erst seit September 2016 investiere, frage ich mich nun, ob ich für den Fonds in meiner Steuererklärung für 2016 bereits ausschüttungsgleiche Erträge eintragen muss oder ob das Ganze für mich erst mit dem Geschäftsjahresende im Jahr 2017 relevant wird.

    Es zählt - wie von Kater.Ka vermujtet - der Bestandsstichtag. Am 30.06. hattest du keine Anteile, also gibt es auch keine steuerlichen Konsequenzen im Jahr 2016 für dich. Wäre Geschäftsjahresende 31.12. dann müsstest du den gesamten für das Jahr 2016 ausgewiesenen Ertrag versteuern, obwohl du die Anteile erst im September 2016 erworben hast. Im Gegenzug kannst du die beim Kauf bezahlten Zwischengewinne (entspricht in etwa den bezahlten Stückzinsen beim Erwerb einer Anleihe) vom Gesamtertrag abziehen. Wobei bei ausländisch thesaurierenden (Aktien-)Fonds idR keine (großen) Zwischengewinne anfallen.

  • Zunächst Danke @Oekonom für die Hilfestellung!

    Ganz am Ende steht bei Flatex ein Kreuz ob ausländische Thesaurierer vorhanden waren, dann entweder die Erträge oder dass die Angaben fehlen. Wenn dort 0 steht und keine fehlen würde ich auch nichts eintragen.


    Das verstehe ich nicht bzw. hier eine Referenz einfügen was gemeint ist. Evtl. dass es eine Erträgnisaufstellung nur gegen Entgelt gibt?

    Kater.Ka: So wie ich es sehe, ist in meiner Steuerbescheinigung kein solches Kreuzchen zu finden, obwohl ein ausländischer Thesaurierer vorhanden war (und nur dieser). Dort steht lediglich, dass die Kapitalerträge (-Zeile 7 der Anlage KAP-) bei 0,00 € liegen.


    Meine Aussage zu den Steuerbescheinigungen war evtl. etwas ungenau, da es nur teilweise um Flatex ging, aber anbei einige Zitate, auf die ich mich mit meiner Aussage bezog:


    [...] In der knappen Jahressteuerbescheinigung von flatex von Anfang März werden keine ausschüttungsgleichen Erträge genannt. Hat jemand eine Idee, wie ich an die Daten komme? [...]

    [...] Die Grundproblematik ist folgende:Es gibt (Fonds-)Banken, wie zu Beispiel die ebase, die verschicken ihre Steuerbescheinigungen Ende Februar an alle Kunden. Wenn noch nicht alle Daten vorliegen, kriegst du einen netten Hinweis, dass du die verbleibenden Daten im Bundesanzeiger finden oder eine Erträgnisaufstellung kaufen kannst….
    Andere Banken, wie zum Beispiel die Fondsdepotbank, verschicken die Steuerbescheinigungen individuell, soll heißen, es gehen immer nur die raus, für die alle relevanten Daten vorliegen. „Probleme“ gibt es dort nur, wenn Ende Mai noch nicht alle Daten vorliegen, dann läuft das mit dem Hinweis ähnlich wie bei ebase. Hintergrund ist, dass manche – insbesondere ausländische KVG – sehr langsam mit der Meldung der steuerlich relevanten Daten sind, weil ihnen die Problematik nicht so wirklich vertraut ist oder sie diese schlicht ignorieren. Carmignac war lange Jahre so ein Fall. Toller Fonds, üble steuerliche Unterstützung. Heute ist das anderes, die Daten kommen leider immer noch recht spät, sind dann aber gut auf der Website verfügbar.

    Ich bin oder war Nutzer von Depots bei flatex, DAB, ebase, FFB, consors, comdirect und 1822 und fluche auch jedes Jahr über die Lücken in den Steuerbescheinigungen der Depotbanken, die durch thesaurierende Fonds entstehen. Das Geld für eine Erträgnisaufstellung kann man getrost sparen, jedenfalls helfen sie nicht, diese Lücken zu füllen. Wie bereits Oekonom schrieb, lassen sich manche KVGs Zeit bis Ende Mai, ehe sie die Jahresbilanz 2015 ihrer Fonds veröffentlichen. Und manche KVGs beantworten noch nicht mal konkrete Anfragen ihrer Kunden, sondern verweisen nur auf den Bundesanzeiger, wo die Ergebnisse "irgendwann" verfügbar sein werden.
    [...]

  • OK, das referenziert auf das Problem, dass die Bundesanzeiger-Daten noch nicht vorliegen und / oder nicht übernommen sind. Das Problem kenne ich sowohl von ebase wie auch flatex, ist jedoch durch den Bundesanzeiger lösbar. Ich habe meine Steuererklärung mit Lücke abgegeben und diese mittlerweile geschlossen nachdem die Daten dann kamen.

  • Hallo zusammen,


    ich hole einen etwas älteren Thread wieder hoch, weil er thematisch passt.


    Ich weiß grundsätzlich, wie mit ausländisch thesaurierenden Fonds umzugehen ist und habe das bisher auch entsprechend gehandhabt (bzw. der Steuerberater meines Lohnsteuerhilfevereins).


    Nun ist das leidige Thema für mich um eine Facette reicher. Heute bekam ich von meiner Depotbank eine Mitteilung über eine zum 31.12.2017 erfolgte Thesaurierung. Meine Steuererklärung ist allerdings bereits abgegeben, wenn auch die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich noch keinen Bescheid. Ich ging davon aus, dass ich alle Daten und Bescheinigungen zusammen hatte, weil der Fonds, um den es hier geht, eigentlich ein ausschüttender ist. Auch die können hin und wieder thesaurieren. Bei mir ist das dann aber immer gleichzeitig mit der Ausschüttung erfolgt bzw. ausgewiesen worden. Im Bundesanzeiger ist das Ganze auch erst seit Freitag zu finden.


    Wie geht man in einem solchen Fall nun am besten vor? Ich werde das Ganze natürlich am Montag meinem Steuerberater melden. Aber es interessiert mich schon jetzt. Am sinnvollsten ist es wahrscheinlich, die Erklärung zu ergänzen. Wahrscheinlich ist der Bescheid noch immer nicht fertig. Wäre es theoretisch denkbar, das Ganze nächstes Jahr nachzuholen? Dann gäbe es aber die Unsicherheit, dass ich den Fonds ggf. zwischenzeitlich veräußere.


    Es geht übrigens um ca. 124 Euro Besteuerungsgrundlage.


    Ich finde das Ganze ziemlich unbefriedigend, auch wenn sich der Schaden in Grenzen hält. Wie lange soll man denn bitte warten?

  • Ich hatte es so gemacht wie von Dir vorgesehen, d.h.die Steuererklärung mit meinem Steuerprogramm aktualisiert und nochmals über ELSTER übermittelt. Leider habe ich nach dem Steuerbescheid aber vor der Rechtskraft noch was entdeckt, das habe ich schriftlich dargelegt im Zuge der Anforderung weiterer Belege seitens des Finanzamts.

    Wie lange soll man denn bitte warten?

    Das Thema haben wir ja (hoffentlich) für 2017 letztmalig. Für den speziellen Fall der Abgrenzungsthesaurierungen beim Umstieg auf die neue Fondsbesteuerung: solange bis jeder Fonds im Bundesanzeiger " - 31.12.17" veröffentlicht hat.