Dauer der laufenden Finanzierung relevant + Beweispflicht

  • Ich habe 2 Fragen:


    1) Gibt es eine Dauer, ab wann man trotzdem nicht widerrufen kann (weil der Vertrag allgemein anerkannt wurde...) ?
    Konkretes Beispiel:
    Kreditvertrag über 10 Jahre und jetzt nach 5 Jahren will man widerrufen


    2) wer ist in der Beweispflicht, die Widerrufsbelehrung korrekt oder nicht korrekt erhalten zu haben ?
    Wenn die Widerrufsbelehrung auf der 2. oder 3. Seite des Kreditvertrages steht und der Darlehensnehmer auf der 1. Seite unterschrieben hat, könnte die Belehrung ja nachträglich beigefügt worden sein...


    Danke für eine kurze Info.

  • Hallo Gast,


    spannende Fragen, ohne Zweifel!


    Um ganz sicher zu gehen: Geht es in Ihrer Fragestellung um einen Baufinanzierungsvertrag mit möglicher fehlerhafter Widerrufsbelehrung? Oder um eine gänzlich fehlende Widerrufsbelehrung? Oder um einen regulären Vertrag? Je genauer Sie das Anliegen schildern, desto besser können wir es einordnen!


    Viele Grüße


    Franziska