Ich habe 2 Fragen:
1) Gibt es eine Dauer, ab wann man trotzdem nicht widerrufen kann (weil der Vertrag allgemein anerkannt wurde...) ?
Konkretes Beispiel:
Kreditvertrag über 10 Jahre und jetzt nach 5 Jahren will man widerrufen
2) wer ist in der Beweispflicht, die Widerrufsbelehrung korrekt oder nicht korrekt erhalten zu haben ?
Wenn die Widerrufsbelehrung auf der 2. oder 3. Seite des Kreditvertrages steht und der Darlehensnehmer auf der 1. Seite unterschrieben hat, könnte die Belehrung ja nachträglich beigefügt worden sein...
Danke für eine kurze Info.