Konto für Enkelkind ohne Hilfe der Eltern

  • Guten Tag,
    wir möchten für unser Enkelkind ein Konto, Sparvertrag, Ausbildungsvertrag oder ähnliches ohne Beteiligung der der Eltern eröffnen. Gibt es einen Weg?
    Freundlicher Gruß aus Berlin

  • Eröffnen Sie das Konto auf Ihren Namen und besparen Sie es in dem Bewußtsein, dass dieses Kapital an Ihr Enkelkind übertragen wird, wenn dieses Kind 18 Jahre alt ist.


    Sollten Sie die Sorge haben, dass Sie den 18. Geburtstag des Kindes nicht mehr erleben, können Sie testamentarisch verfügen, dass dieses Kapital Ihrem Enkelkind zufällt. Notfalls können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der darüber wacht, dass Ihr letzter Wille respektiert wird. Der kostet allerdings Gebühren.


    So lange das Enkelkind nicht volljährig ist, wird es durch seine Eltern gesetzlich vertreten. An denen kommen Sie nicht vorbei. Sie können dem Enkelkind nicht einmal etwas schenken, weil auch eine Schenkung ein Vertrag ist, der zu seiner Wirksamkeit der Annahme bedarf. Dazu sind nur die gesetzlichen Vertreter (Eltern) bevollmächtigt.

  • @RaphaelP: Du meinst die "beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger" gem. § 107 BGB.
    Danach bedarf der Minderjährige für eine Willenserklärung, durch die er lediglich "einen rechtlichen Vorteil" erlangt, keiner Einwilligung durch die Eltern.


    Das würde allerdings voraussetzen, dass das Enkelkind wenigstens sieben Jahre alt ist. Unter sieben Jahren ist das Enkelkind "geschäftsunfähig" - da geht also gar nichts ohne den Willen der Eltern.