Leserbeitrag: Kündigungsdatum Kfz-Versicherung verpasst

  • Ein Tipp zur Kfz-Versicherung, der von einem Leser per Mail kam:


    "Vielleicht ist diese Info von Interesse. Mir ist folgendes Malheur passiert.


    Ich habe versucht meine Autoversicherung zu wechseln. Habe einen neuen Vertrag abgeschlossen. Nun habe ich zu spät gewechselt, kam als aus meinem bestehenden Vertrag nicht heraus, weil ich das Vertragsdatum nicht beachtet habe. Ich habe von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und den neuen Vertrag widerrufen, was auch kein Problem war.


    Ärgerlich ist nun, dass sich die Zulassungsstelle meines Kreises 8 Wochen später bei mir meldete und mein Fahrzeug stilllegen wollte, weil ich angeblich keinen Versicherungsschutz mehr hatte.


    Was ist passiert:


    Die neue Versicherung hat der Zulassungsstelle vor Ablauf der 14-tägigen Widerspruchsfrist die Versicherungsdeckung gemeldet. Da der Vertrag von mir widerrufen wurde, lag keine Versicherungsdeckung mehr vor, weil die Zulassungsstelle ( wie mir diese mitteilte) die bestehende Versicherung gelöscht hatte, was diese immer so macht, (auch innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist).


    Meine bestehende Versicherung sich hat aber bei der Zulassungsstelle nicht gemeldet. Die Folge war ich hatte zwar einen Versicherungsschutz, der aber nicht bei der Zulassungsstelle aktenkundig war.


    Das Problem wurde recht unbürokratisch am Telefon und per e-mail gelöst. Das Dumme ist nur dass der Aufhebungsbescheid 32 € kosten und den möchte keiner bezahlen. Letztendlich habe ich diesen bezahlt (weil ich ja den Fehler losgetreten habe)


    Dumm gelaufen, aber so kann´s gehen, wenn man die Verträge nicht genau ließt."