GKV-Zusatzbeiträge sparen nach Umzug

  • Ihr wart bisher familienversichert bei der Metzinger BKK oder der AOK Plus und ihr zieht in ein Bundesland um, in dem es diese günstigen Krankenkassen nicht gibt? Dann wechselt bloß nicht! Laut SGB 5 §173 Abs. 2 Nummer 5 könnt ihr bei der Kasse versichert bleiben, wo ihr vorher familienversichert wart.


    (Anmerkung: Ich bin Angestellter einer Krankenversicherung. Habe es bisher nie anders erlebt und würde mich wundern, wenn's so wäre).

  • Einen schönen guten Abend GKV-Kenner,


    besten Dank für deinen Post. Eine Frage noch dazu: Wie sieht es aus, wenn man nicht über Familienversicherung, sondern (wie in meinem Fall) per klassischer "Einzel"Versicherung bei der Metzinger BKK ist?


    Ich bin aktuell bei dieser, da ich in Baden-Württemberg lebe und daher mich dort anmelden konnte. Ich spiele aber mit dem Gedanken, in 1-2 Jahren das Bundesland zu wechseln. Kann ich dann weiterhin bei ihr bleiben, da ich ja dann trotzdem eine Weile in BaWü gelebt habe?


    Eine kurze Antwort würde mich erquicken :)


    Herzliche Grüße,


    der Finanzdarwinist

  • Gerne! Das ist etwas, was so nicht allgemein bekannt ist. Daher muss man das teilen!


    Soweit ich weiß, geht das nur, wenn man zuvor fami-versichert war. Das heißt, wenn du während deiner Arbeitstätigkeit in die Kasse gewechselt hast oder eine Studi-Versicherung hattest (nicht als Student fami-Versichert, sondern den speziellen Tarif) oder ähnliches, greift diese Regelung nicht.


    Normalerweise meldet sich die Kasse dann auch bei dir. Viele bekommen aber eben KEINE Benachrichtigung, weil sie schon seit anno dazumal in der Kasse sind und auch fami waren. Und sich nie die Frage stellen, wieso das so ist....