Ihr wart bisher familienversichert bei der Metzinger BKK oder der AOK Plus und ihr zieht in ein Bundesland um, in dem es diese günstigen Krankenkassen nicht gibt? Dann wechselt bloß nicht! Laut SGB 5 §173 Abs. 2 Nummer 5 könnt ihr bei der Kasse versichert bleiben, wo ihr vorher familienversichert wart.
(Anmerkung: Ich bin Angestellter einer Krankenversicherung. Habe es bisher nie anders erlebt und würde mich wundern, wenn's so wäre).