Absetzbare Unterhaltszahlung

  • Hallo,
    unsere Tochter, 18 Jahre alt, hat jetzt ihr Abitur und wird sofort mit dem Studium beginnen.
    Sie wird kein Bafög erhalten, wir finanzieren ihr das Studium, auswärts wohnen und Krankenkasse komplett.
    Kindergeld erhalten wir für sie.
    Können wir bei der EKST-Erklärung diese 1000,- € monatlich absetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    vielleicht finden Sie in nachfolgendem Artikel von der Zeitschrift Focus die entsprechende Antwort:


    http://www.focus.de/finanzen/s…dium-fsj_aid_1038373.html


    Im Nachstehenden Artikel von Finanztip


    http://www.finanztip.de/schulgeld/


    ist sicherlich auch noch einiges nachzulesen. Soweit ich den Artikel im letzten Abschnitt richtig verstanden habe, sind Kosten zur Erlangung eines Hochschulabschlusses im Ausland nicht von der Steuer abzugsfähig.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Zusammen,


    in meiner Steuer Software stand man könnte Kosten absetzen, wenn man den Partner unterstützt hat. Er hat letztes Jahr im Juni noch eine schulische Ausbildung zum Rettungsassistenten begonnen. Ich habe in der Zeit alle laufenden Kosten wie Miete und Strom bezahlt. Er hatte bis auf Schulbafög kein eigenes Einkommen. Bis Juni hatte er noch selber gearbeitet. Kann man das absetzen und lohnt sich das?

  • Die Frage ist nur wie man das in der Steuererklärung macht? Ich mache meine immer mit dem Wiso Programm aber irgendwie sagt mir das Programm immer wieder das das nicht möglich ist, obwohl mein Verlobter bei mir wohnt, kein Einkommen während der schulischen Ausbildung hatte und ich alles bezahlt habe.

  • Die Rechtsgrundlage ist § 33a EStG - Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen.


    Schau mal in Deinem WiSo-Programm nach der Eingabemöglichkeit "Außergewöhnliche Belastung".
    Ich kenne das WiSo-Programm nicht, weil ich mit TAXMAN arbeite.
    Aber es gibt sicherlich auch bei WiSo die Möglichkeit solche Aufwendungen einzutragen.

  • crystalier:
    Irgend eine Angabe, die Sie in der Software gemacht haben, schließt aus, dass Ihr Verlobter zu den als "Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Personen" gezählt wird.


    Prinzipiell können Unterhaltsleistungen nach §33a nur für Personen geltend gemacht werden, die nach deutschem Recht unterhaltsberechtigt sind, sowie für Personen, die zu "den Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Personen" gezählt werden.
    Das Steuerrecht zählt hierzu beispielsweise Lebensgefährten, mit denen eine sozialversicherungsrechtliche Bedarfsgemeinschaft besteht.


    Ist dies nicht gegeben, gibt es nach § 33 EStG noch die Möglichkeit, Unterhaltsleistungen "allgemeiner Art" geltend zu machen. Das sind Unterhaltsleistungen, bei denen zuerst die zumutbare Belastung abgezogen wird, und nur der übersteigende Betrag wirkt sich dann steuerlich aus.


    Nur wenn Sie in Ihrer Software alle Angaben korrekt gemacht haben, wird die Software auch korrekt den Unterhalt berechnen oder mitteilen, dass dies nicht möglich ist. Jedes einzelne Häkchen (ja/nein), das manchmal unscheinbar wirkt, wirkt sich hier aus.

  • Meine Tochter 31 hat sich entschlossen ein Studium zu beginnen.
    Da sie kein Bafög bekommt auch sonst keinerlei Einkünfte hat bekommt sie von uns Ihren Unterhalt.
    Sie wohnt nicht bei uns hat Ihren eigenen Haushalt ist auch meine Tochter aus 1. Ehe.
    Ich bin dabei die Einkommen-Steuererklärung 2015 zu erstellen und frage mich ob ich den Unterhalt absetzen kann und wo ich das am besten Eintrage.
    MfG
    R. Trebeck