Kfz-Versicherung/Rabattübertragung

  • Folgender Fall: Ein bestehender Vertrag soll mit dem Schadensfreiheitsrabatt auf den Ehepartner (langjährige unfallfreie Fahrpraxis) umgeschrieben werden, der im Vertrag von vornherein auch als Haupt-Fahrzeugnutzer benannt war.
    Der Versicherer lehnte das ab mit der Begründung, dies sei in seinen Konditionen nicht vorgesehen. In den vorliegenden Unterlagen findet sich jedoch explizit nirgends eine solche Einschränkung.
    Danach würde der Ehepartner also trotz langer Fahrpraxis bei Abschluß einer Kfz-Versicherung wie ein Anfänger eingestuft - ein unseriöses Geschäftsgebaren. Ist das überhaupt zulässig und rechtens?

  • Noch eine Ergänzung, die ich leider in meinen vorherigen Post nicht mehr einfügen kann:


    Zur Not hilft halt nur eine etwas umständliche Herangehensweise:


    1) Man wechselt schnellstmöglich zu einem günstigen Versicherer, bei dem der Übertrag großzügig geregelt ist.


    2) Im nächsten Schritt überträgt man dann den SF-Rabatt auf die gewünschte Person.


    Aber Achtung: Wenn du noch einen alten Vertrag hast, sind da manchmal noch "Zuckerl" drin, die man heute vergleichsweise teuer zukaufen muss. In Altverträgen gibt es zum Beispiel noch den Rabattretter, der heute Rabattschutz heißt und als Zusatzbaustein Geld kostet.

  • Oekonom: Danke, diese (Hilfs-) Schritte hatte bereits vorgesehen u. den bestehenden Vertrag
    fristgerecht gekündigt. Rabattretter ist übrigens nicht Rabattschutz; nur letzterer kostet extra!
    Meines Wissens gibt es immer mehr Versicherer, die den sinnvollen Rabattretter wieder aufnehmen. Es bleibt genug Zeit, um einen geeigneten neuen Versicherer zu finden.


    Unklar derzeit noch: Der jetzige Versicherte wechselt mit seinem Rabatt zu einem anderen
    Versicherer, bei dem eine Vertragsumschreibung mit Rabatt problemlos ist. Kann der Vertrag
    kurzzeitig nach Neuabschluß umgeschrieben werden? Würde die Prämie per Umschreibungsstichtag
    für den Ehepartner neu berechnet, d. h. während des laufenden Vertragsjahres (Minder- oder
    Mehrkosten)?

  • Vorab: ganz genau, Rabattretter ist nicht Rabattschutz, so meinte ich das auch mit dem "Zuckerl". Der "alte" Rabattretter greift in der Regel erst ab SF 25, der (kostenpflichtige) Rabattschutz greift unabhängig von der SF, darüber hinaus auch noch einmal pro Jahr.


    In der Regel laufen Kfz-Verträge je Kalenderjahr. Eine Kündigung ist also nur zum 31.12. möglich. Ob unterjährig eine "reine" Umschreibung beim selben Versicherer ohne Halterwechsel möglich ist, weiß ich nicht. Vermute mal eher nicht, aber sicherheitshalber nachfragen.


    Weiteres Hintertürchen: Es wechselt nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch der Halter. Rein formal verkauft / schenkt also ein Ehepartner dem anderen Ehepartner das Auto. Dann endet der Versicherungsvertrag des Ersteren automatisch, der andere muss das Auto auf sich zulassen und neu versichern. Diese Variante ist auch meist die kostengünstigere. Also


    Halter = Versicherungsnehmer ist meist günstiger als wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht personenidentisch sind. Ggf einfach mal bei einem online Vergleichsrechner rumspielen.