Unser Haus muss gestrichen werden. Da leider auch die Fensterbänke, die Haustreppe und noch ein paar "Kleinigkeiten" fällig sind, brauche ich vermutlich den ansetzbaren Höchstbetrag für Handwerkerleistungen (6000 €) für (min.) drei Jahre....
Weil an dieser Aktion aber ohnehin mindestens vier verschiedene Firmen beteiligt sind, hatte ich die Idee, die Kosten auf zwei Jahre aufzuteilen.
Daher die Frage: Was gilt steuerrechtlich für die Ansetzbarkeit,
- die Ausführungszeit
- das Rechnungsdatum oder
- der Zeitpunkt der Zahlung
Vielen Dank im Voraus.