Welches Datum gilt steuerrechtlich bei Handwerkerleistungen

  • Unser Haus muss gestrichen werden. Da leider auch die Fensterbänke, die Haustreppe und noch ein paar "Kleinigkeiten" fällig sind, brauche ich vermutlich den ansetzbaren Höchstbetrag für Handwerkerleistungen (6000 €) für (min.) drei Jahre....


    Weil an dieser Aktion aber ohnehin mindestens vier verschiedene Firmen beteiligt sind, hatte ich die Idee, die Kosten auf zwei Jahre aufzuteilen.


    Daher die Frage: Was gilt steuerrechtlich für die Ansetzbarkeit,
    - die Ausführungszeit
    - das Rechnungsdatum oder
    - der Zeitpunkt der Zahlung


    Vielen Dank im Voraus.