Sozialversicherungsbeiträge bei Auszahlung einer kombinierten "Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung".

  • ...habe die nachstehende Frage in Sachen "


    Vorgenannte Versicherung wurde 1997 abgeschlossen. Die Beträge wurden aus einem Versicherungsdepot bezahlt. Dieses Depot wurde mit einem einmaligen Betrag aus einer Abfindung eröffnet. Für diesen "Einmalbetrag" wurden eine pauschale Lohnsteuer sowie der Solidaritätszuschlag entrichtet. Grundsätzlich ist mit bekannt, dass bei Auszahlung einer Direktversicherung Sozialbeiträge fällig werden.


    Meine Frage lautet: Müssen auch für die geleisteten Beitragsanteile der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei Auszahlung dieser Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge (KV+PV) gezahlt werden?

  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht auf die Versicherungsbeiträge erhoben, sondern auf die Versicherungsleistung.



    Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) eingeschlossen hatten, ist die Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung automatisch geringer. Also wirken sich die Beitragsanteile der BUZ auch kostenmindernd aus.