gesetzliche Rente, Unterbrechung bei Einzahlungen

  • Hallo Mitforisten,


    nachdem ich nach langer Netzsuche absolut gar nichts dazu finden kann, wende ich mich an euch. In der Hoffnung, dass wir relevantes Wissen zusammentragen können.


    Folgende Situation:


    Ein Bekannter meiner Nichte ist aktuell freier Journalist und Texter. Verdienen tut er nicht prächtig, aber auch nicht schlecht. Als private Absicherung hate er eine kleine private Rentenversicherung (keine bAV, kein Riester), die seinen Lebensunterhalt später nicht 100% finanzieren kann. Krankenversicherung ist freiwillig gesetzlich versichertt. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er nicht ein.


    Nach dem Studium hatte er eine Festabstellung, wo er auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. ich glaube, 3 Jahre. Dann war er ein paar Jahre im Ausland, die Rentenbeiträge von dort hat er ausgzehalt bekommen und in Aktienfonds investiert. Danach war er wieder angestellt, aber nur ein jahr. Seitdem ist er frei unterwegs.


    Die Frage ist: Erhält er später mal die eingezahlten Beiträge in Form von Rente zurück, auch wenn das gering sein wird? Oder kann man nur gestezliche Rente beziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind? Wie spielt der Auslandsaufenthalt mit rein? Freiwillig in die gesetzliche kann er ja einzahlen, oder?


    Sorry, dass ich so viel frage, aber ich hab dazu nichts Konkretes im Netz gefunden. Der junge Mann ist auch recht verwirrt und will eben jetzt rechtzeitig vorsorgen und nicht erst mit 50 dran denken.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @KaiRe,


    ist ja positiv, wenn er heute schon daran denken möchte ... sollte er m.E. nach auch tun.


    Sicherlich wäre zum ersten Mal eine "Kontenklärung" bei der Deutschen Rentenversicherung angebracht um herauszufinden, welche Zeiten und Einzahlungen tatsächlich vorhanden sind.


    Im zweiten Schritt würde ich ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung empfehlen, bei welchem die aktuelle Situation besprochen wird und die Sinnhaftigkeit einer privaten Einzahlung simuliert werden kann.


    Falls es Dich interessiert schreib mir doch bitte eine PN, wir haben in unserer Akademie zu diesem Thema zwei interessante Vorträge liegen.


    Was die Auszahlung der eingezahlten Beiträge in die deutsche Rentenversicherung angeht, können dies m.W. nach nur Ausländer sich auszahlen lassen, die zurück in ihr Heimatland gehen (z.B. Türken). Hier werden aber nur die selbst eingezahlten Beiträge ausgezahlt, die Arbeitgeber-Beiträge verbleiben in der deutschen Rentenversicherung. Daher muss man diese Vorgehensweise rational prüfen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Ergänzend zu dem obigen Beitrag von @Henning noch folgende Informationen:


    1. Mindestbeitragszeiten


    Die Mindestbeitragszeit (=Allgemeine Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 60 Monate.
    Diese müssen mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen "belegt" sein.


    Erst ab dann hat Ihr Journalist Anspruch auf eine Rentenzahlung im Alter. Sind weniger als 60 Monatsbeiträge gezahlt, wird kein Anspruch begründet.


    2. Künsterlsozialversicherung prüfen


    Als freier Journalist könnte Ihr Bekannter berechtigt sein, der Künstlersozialversicherung (KSV) beizutreten.
    Das sollte er unbedingt machen! Denn dort ist er konkurrenzlos preisgünstig versichert - und zwar sowohl für die Altersrente als auch in der Krankenversicherung.


    KSV-Versicherte zahlen nur die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, weil die Auftraggeber (sog. "Verwerter") verpflichtet sind, die andere Hälfte in die KSV einzuzahlen. Dazu reicht es aus, wenn der Journalist auf seinen Rechnungen angibt, dass er KSV-pflichtig ist.


    Wie hoch der KSV-Beitrag ist, richtet sich nach dem Einkommen, das der KSV-Versicherte selbst angeben muss.
    Selbstverständlich bedeutet die Angabe einen niedrigen Einkommens auch später eine niedrige Rente. Aber er hat es selbst in der Hand wieviel Einkommen er angibt und wie hoch damit sein Renten- und Krankenversicherungsbeitrag ist.


    Die Zeiten, die früher auf seinem Rentenkonto angesammelt worden sind, werden übertragen!.
    Damit gehen ihm keine Beiträge verloren, die er früher bereits als Angestellter zusammen mit seinem Arbeitgeber gezahlt hat. "Unterm Strich" dürfte das für ihn die günstigste Möglichkeit sein.

  • Als freier Journalist könnte Ihr Bekannter berechtigt sein, der Künstlersozialversicherung (KSV) beizutreten.

    wenn die Vorausetzungen erfüllt sind, ist man nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich bei der KSK zu melden.


    http://www.kuenstlersozialkass…24daa05e106b098cb872f198f


    Aber er hat es selbst in der Hand wieviel Einkommen er angibt und wie hoch damit sein Renten- und Krankenversicherungsbeitrag ist.

    das ist leider nicht richtig. Man ist verpflichtet, möglichst genau sein Einkommen anzugeben. Sollte es zu einer Prüfung kommen und es ist erkennbar, dass die Angaben vorsätzlich falsch waren, kann es auch Ärger geben.


    Die KSK schreibt hierzu: "Als Schätzgrundlage kann auf den im letzten Einkommensteuerbescheid bzw. in der letzten
    Einkommensteuererklärung oder den im letzten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisrechnung) ausgewiesenen Gewinn zurückgegriffen werden. Hierbei sind jedoch zu erwartende Veränderungen (z. B. Verbesserung oder Verschlechterung der Geschäftslage oder des Geschäftsumfanges) zu berücksichtigen.


    http://www.kuenstlersozialkass…0e5cc1b37c89edbbfc68d2325


    Und noch eine organisatorische Anmerkung: Die Künstersozialkasse ist keine eigene Versicherung. Vielmehr finanziert die KSK mit den Abgaben der Verwerter die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die dann von der KSK an die jeweilige Krankenversicherung bzw. an die Deutsche Rentenversicherung bezahlt werden.

  • Bei erneutem Durchlesen ist mir aufgefallen, dass mein Beitrag leicht falsch aufgefasst werden kann.


    @Oekonom hat Recht. Der KSV-Versicherte ist verpflichtet, sein Einkommen genau anzugeben.
    Meine Idee war eher die, dass der junge Journalist auch ein höheres Einkommen angeben könnte, wenn er - aufgrund seines tatsächlich sehr niedrigen Einkommens - befürchtet, dass die Altersversorgung später zu niedrig ist.


    Es dürfte - im Rahmen der zulässigen Höchstbeiträge - unkritisch sein, wenn der KSV-Versicherte gewissermaßen freiwillig höhere Beiträge bezahlt.


    Bitte entschuldigen Sie meine etwas oberflächliche Darstellung, dass der Versicherte "es selbst in der Hand hat".
    So stimmt das nicht. Er muss mindestens den einkommensadäquaten Beitrag leisten.