RV für pflegende Angehörige

  • Wunderschönen Guten Morgen zusammen......
    das ist meine persönliche Premiere in Sachen Forum (";)


    Hab´ mehrere Fragen unterschiedlicher Themeng:ebiete um ehrlich zu sein...
    Ich erhoffe mir davon, praxisnahe Infos von Euch zu erhalten, da ich in diesem "Wust" an infos im Internet und Behörden z. T. unterschiedliche oder sogar wiedersprüchliche Angaben erhalte......:-(


    Thema eins:


    Mein Vater hat seit 2008 Pflegestufe I; seit 03/2014 pflegestufe II; meine Mutter pflegt meinen Vater seit je her. Aufgrund dessen hat meine Mutter ihre Arbeitszeit erheblich reduziert, (nurmehr ca. drei kurzfristig,saisonell bedingete Beschäftigungen/Jahr)
    Leider habe ich erst vor kurzem von der Option gelesen, dass auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen für pflegende Angehörige, von den Pflegekassen des zu pflegnenden, RV-Beiträge für die Pflegeperson einbezahlt werden. Bzw die Zeiten - ähnlich wie Erziehungszeiten-berücksichtigt werden.
    Diesen Antrag habe ich bei der Zuständigen Pflegekasse meines Vaters gestellt. Lt. Schreiben der PK wurde der Antrag genemigt und
    RÜCKWIRKEND ab 03/14( = Pflegestufe II) die errechneten Beiträgevon der PV meines Vaters auf das RV-Konto einbezahlt.,
    Meine Frage diesbezüglich: Wortlaut Internettext der Bundesministerien "auf Antrag......" ......dass wohl heißt "ab" Antragstellung??!
    ich habe aber auch Hinweise gelesen, wonach angeblich die PV verpflichtet ist, rückwirkend anzurechnen, dass würde heissen ab 2008 mit Pflegestufe I (Voraussetzungen mind 14 Std. etc sind erfüllt) Ansage jedoch ohne Quellen- oder Gesstzeshinweis.
    Falls grundsätzlich keine rückwirkende Anrechnung verpflichtend ist, würde sich die PV meines Vaters, eh schon sehr kullant zeigen!
    schon mal Danke für Infos oder Quellenverweise!
    LG snusi