Beiträge zum Presseversorgungswerk steuerlich geltend machen?

  • Guten Abend,


    ich zahle seit dem letzten Jahr einen Teil meiner "fest-freien" Honorare in das Presseversorgungswerk ein. Mein Arbeitgeber legt noch einmal das Gleiche drauf. Die Gesamtbeiträge zählen zu meinem Bruttoeinkommen. Zusätzlich bin ich auch gesetzlich rentenversichert. Kann ich die Beiträge an die Presseversorgung steuerlich geltend machen? Und falls ja, wo und in welchem Umfang?


    Vielen Dank für die HIlfe!

  • Das Presseversorgungswerk hat viele verschiedene Modelle zu Absicherung, entweder eine betriebliche Altersvorsorge oder auch Riester Produkte.


    Da müssen Sie leider etwas konkreter werden, was Sie jetzt genau haben....

  • Die Presse Privat Rente zahlen Sie lt. deren Angaben aus privatem versteuertem Vermögen, ohne Riesterzulagen etc.
    Es scheint sich dabei um keine betriebliche Altersvorsorge zu handeln sondern um eine rein private.


    Die könne Sie zwar im Rahmen der Höchstbeträge grundsätzlich absetzen, aber so lange Sie noch arbeiten, werden Sie den Betrag schon durch KV/ALV etc überschreiten und daher ergibt sich keine Auswirkung.


    Dafür wird das ganze bei Auszahlung als Rente auch nur mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert und bei Einmalzahlung nach 12 Jahren Beitragsdauer und ab dem 62. Lebensjahr sind nur die Hälfte der Zinsen daraus steuerpflichtig, der Rest steuerfrei.


    Wie da Ihr Arbeitgeber noch einzahlt ist mir bei dem System nicht 100% klar. Kann es sein, dass der für Sie noch einen separaten Vertrag hat etwa eine Direktversicherung, die durch Entgeltumwandlung und AG Beiträge gespeist wird?