Berechnung des Rentenanpassungsbetrag (ESt Anlage R)

  • Hallo,


    ich möchte gerne von Euch wissen, ob ich die Berechnung des Rentenanpassungsbetrags (Anlage R, Seite 1, Zeile 6) verstanden habe. Ich bin nämlich gerade dabei eine Steuererklärung fertigzustellen.


    Die letzte Steuererklärung (für das Jahr 2014) wurde durch einen Steuerberater gemacht. Das Problem dabei ist, dass er einen Betrag angegeben hat, den ich nicht nachvollziehen kann. Daher meine Unsicherheit.


    Ich formuliere ein konkretes Beispiel (mit fiktiven Daten) und versuche es übersichtlich zu halten:


    Rentenbeginn: Irgendwann im Jahr 2011
    Festellungsjahr: das Folgejahr, also 2012


    Rente für 2011 (wie gesagt iwann in 2011 angefangen, daher nicht Jahresrente) beträgt 9967,19 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)


    Jahresrente für 2012 beträgt 10000 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)


    Jahresrente für 2013 beträgt 10020 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)


    Jahresrente für 2014 beträgt 10050 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)


    Jahresrente für 2015 beträgt 10080 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)



    Was ich jetzt verstanden habe:


    Zur Berechnung des Rentenanpassungsbetrags ist

    • die ausgezahlte Rente im Jahr 2011 nicht relevant,
    • die Differenz zwischen der Jahresrente 2015 und der Jahresrente im Feststellungsjahr (i. d. F. 2012), der Rentenanpassungsbetrag

    In Anlage R, Seite 1, Zeile 6 trage ich also für die Steuererklärung 2015 ein: 80 €


    Ich schrieb oben, dass der Steuerberater für das Jahr 2014 einen anderen (niedrigeren) Betrag angegeben hat. Meiner Meinung nach hätte er aber 50 € angeben müssen.


    Ich wäre für Hilfe dankbar!

  • In meinen Augen ist deine Berechnung korrekt. Ich muss allerdings auch jedes Jahr überlegen, daher habe ich eine Bescheinigung bei der DRV beantragt, jetzt kriege ich jedes Jahr eine "Steuerbescheinigung", in der alle relevanten Werte drinstehen. Procedere laut DRV wie folgt:


    Die Bescheinigung wird nur auf einen Antrag ausgestellt. Sie müssen Ihre Rentenversicherungsnummer angeben, damit Sie die Bescheinigung erhalten. Die Bescheinigung können Sie formlos auf folgenden Wegen anfordern:

    • Telefonisch montags bis donnerstags von 07.30 bis 19.30 Uhr und freitags von 07.30 bis 15.30 Uhr unter 0800 1000 4800
    • Per E-Mail an meinefrage@drv-bund.de%3C[/email]
    • Per Brief an Ihre örtlich zuständige Rentenversicherung

    Wenn Sie die Bescheinigung einmal beantragt haben, wird sie Ihnen jährlich zugesandt.

  • Die Berechnung stimmt unter der Voraussetzung, dass die Rentenanpassungen bzw. die Rentenerhöhungen
    "normal" stattgefunden haben. Es gibt aber Fälle, in denen die Rente neu berechnet werden muss (z. B.
    wenn gleichzeitig Erwerbseinkommen auf die Rente angerechnet wird oder auch als die Mütterrente
    neu eingeführt wurde).


    Der Rentenanpassungsbetrag ist ja das, was seit dem 1. Normaljahr, in dem man 12 Monate lang seine Rente
    bezogen hat, neu an Rentenerhöhung dazugekommen und in voller Höhe zu versteuern ist, während aus dem 1. Normaljahr der steuerfreie Teil der Rente berechnet wird ( x %), der dann im Normalfall künftig steuerfrei bleibt (außer bei Neuberechnung).


    Wie schon von Oekonom erwähnt, kann man sich die Rentenbezugsmitteilung von der Dt. Rentenversicherung
    zuschicken lassen. Man kann diese online anfordern. Hat man dies einmal gemacht, wird sie einem jedes Jahr
    automatisch zugesandt. Da ist alles enthalten, was man für die Steuererklärung benötigt.


    Am einfachsten über diesen Link:
    https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/


    Den letzten Punkt " Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente)" auswählen.